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Rechnung an Richter Heimo-Andre Petersen Amtsgericht Haldensleben

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Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Gesetz · 2 Dezember 2018
Bei dem bewaffneten Raubüberfall am 11.09.2018 auf meine Familie, unseren Enkel Jonas, auf meine Firma DÜSTI's Computer-Shop beriefen sich die 8 Täter des Hauptzollamts Magdeburg unter Ihrer Chefin Dorothee Deutschen auf ein Schreiben des Amtsgerichts Haldensleben.


Dieser Richter Mersch betreibt Mobbing und Bossing und Rufmord gegen meine Familie und meine Firma DÜSTI's Computer-Shop.

So etwas hatten wir ja schon einmal, im Jahre 2006. Da war es sein heutiger Vorgesetzter, der Richter Haimo-Andreas Petersen, der ebenfalls Rufmord gegen mich betrieb. Er klagte mich als Diplomlehrer für Biologie, Chemie, Informatik an, nach 25 Jahre im Schuldienst über zwei Monate Schüler einer 6. Klasse verprügelt zu haben.

Und diese Idioten (persönliche Meinung) des Landesverwaltungsamtes Magdeburg (Leimbach, Seegebarth, Willems, Wahner-Willems, Reinhard, Kölsch, Leabe usw.) der Staatsanwaltschaft Magdeburg (Fröhlich) hatten dies erst nach  6 Monaten heraus gefunden. Und nun kommt es.

Der Jugendrichter Haimo-Andreas Petersen erhielt dann dieses bescheuerte Schreiben (Siehe nachfolgend) seines Staatsanwalts Fröhlich und brauchte wiederum noch 6 Monate um zu überlegen, ob er mich nun anklagen sollte, oder nicht.

Und er tat es und bekam eine ordentliche Klatsche von mir, indem ich Ihm einen schönen Vortrag über Mobbing und Bossing hielt. Ja und diese Schmach hat er mir bis heute nicht vergessen und seine Leute im Amtsgericht Haldensleben auch nicht.

Und die zweite Klatsche folgte dann im August 2008. Ich verklagte eben diese Leute der CDU-Sippe (Persönliche Meinung) des Landesverwaltungsamts Magdeburg vor dem Bezirks Arbeitsgericht in Halle Saale und gewann, wurde als Lehrer rehabilitiert, erhielt eine Abfindung in beachtlicher Höhe, gründete mein eigenes Unternehmen und wollte mit dem ganzen Mist nichts mehr zu tun haben.  




Aber, die Mobbing Täter geben erst Ruhe, wenn sie das auserkorene Mobbing Opfer richtig fertig gemacht haben.  
Der Diplomlehrer Horst-Gerhard Düsterhöft und später CEO der Firma DÜSTI's Computer wagte es, ohne einen Rechtsanwalt selbst seine rechtlichen Interessen vor dem Amtsgericht Haldensleben zu vertreten. Und das geht ja gar nicht in dieser kommerzziell/handelsrechtlich entstandenen Firma oder auch "Nichtregierungsorganisation" (NRO) mit der Bezeichnung BRD. Im folgenden werde ich in meinen Beiträgen noch mehrmals die so genannte "Bundesrepublik Deutschland" mit BRD bezeichnen. Da ich gebürtiger DDR Staatsbürger bin verwerwende ich für den Zeitraum von Mai 1949 bis zum 2. Oktober 1990 die Bezeichnung BRD 1.0 und ab dem 3. Oktober 1990 die Bezeichnung BRD 2.0.

Wenn dann die Kompetenz die Fehler und Unfähigkeiten des Direktors des Amtsgerichts Haldensleben in Frage gestellt wird, dann müssen natürlich sämtlich Alarmglocken leuten und der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft wird drangsaliert, wo es nur geht.

Ja und da kommen den Damen und Herren, die Fälle Rechtsstreitigkeiten mit dem Herrn Wulfhard Peters und die Geschichte mit der DAK Gesundheit und dem Hauptzollamt Magdeburg gerade recht...

Horst-Gerhard Düsterhöft
Diplomlehrer, Oberstudienrat im Ruhestand,
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma  Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker Str. 11

39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde                                                                                                09.11.2018

Amtsgericht Haldensleben
Herr Reimo Andre Petersen  
Stendaler Str. 18

 
39340 Haldensleben


 
Guten Tag, Herr Direktor Petersen,

 
in meinem Artikel vom 13.10.2018 auf  „https://www.duesti.eu/hat-richter-mersch-vom-amtsgericht-haldensleben-den-ueberfall-am-11-09-2018-veranlasst.html“ wurden Sie von mir bereits am 16.10.2018 über einen Angriff auf meine Familie und mein Unternehmen, DÜSTI‘s Computer-Shop informiert, der sich am 11. September 2019 zugetragen hatte.  
Am 16.10.2018 rief ich beim Amtsgericht Haldensleben bei Frau Manthey, bei Frau Altmann an, erhielt jedoch keine Verbindung. Erst Frau Reeck schenkte mir Gehör und informierte mich darüber dass Sie noch in Urlaub seien.
Ich bat Sie Ihnen mitzuteilen, dass ich auf meinen Webseiten https://duesti.de, https://duesti.eu, https://düsti.de und https://oebisfelde-news.com über den außergewöhnlichen Vorfall berichten werde.
Ich weise an dieser Stelle die zuständige Sachbearbeiterin des Amtsgerichts Haldensleben darauf hin, dass dieses Schreiben streng vertraulich zu behandeln ist, und dass nur der Direktor, Richter Petersen berechtigt ist, mir persönlich per Einschreiben mit Rückschein zu antworten.  
Um Zeit zu sparen und trotzdem eine schnelle und sichere Verbindung mit mir herzustellen, gestatte ich dem Richter Petersen mich über die verschlüsselte SSL-Verbindung meines Kontaktformulars (https://al-di.com/kontaktformular.html)  zu kontaktieren.
 
Bei Nichterfüllung meines Anliegens werde ich sämtliche Inhalte diesen Schreibens auf meinen Webseiten der Öffentlichkeit zugänglich machen. Ich werde mir vorbehalten rechtliche Schritte, gegen die Justizangestellten einzuleiten, die wichtige Informationen die direkt an den Herrn Petersen gerichtet sind, zurückhalten, verfälschen oder an andere Richter und Angestellten des Amtsgerichts Haldensleben zukommen lassen.
Zur Information des Richters Petersen, hier nochmals eine kurze Schilderung des Ablaufs der Ereignisse:
Am 11.09.2018, morgens 9:00 Uhr standen 8 unbekannte teils bewaffnete Personen, vor unserer Haustür. Sie behaupteten, sie kämen vom Hauptzollamt Magdeburg, sie  wollten unsere Wohnung durchsuchen.  

Unter der irrsinnigen Behauptung, ich schulde dem Hauptzollamt Magdeburg einen Betrag von 17.000,00€, legten sie mir eine Kopie eines Schreibens vor, auf dem der Name des „Richters Mersch“ und der Name einer „Justizangestellten Müller“ standen.  
Die Unterschrift des Richters und das Dienstsiegel des Amtsgerichts Haldensleben fehlten.  
Ich wies die 8 unbekannten Personen darauf hin, dass dies kein vollstreckbarer Titel und auch kein richterliches Urteil darstellt, welches sie berechtigen würde, in unsere Wohnung einzudringen und unser Haus zu durchsuchen.  
Ich verlangte von den unbekannten Personen sich auszuweisen, was sie mir verweigerten. Dann teilte ich den 8 unbekannten Personen mit, dass Ihr Anliegen, in unsere Wohnung einzudringen, einen groben Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1, 13, 20, 33, 38, 101 und 104 enthaltene Rechte darstellen würde.  
Die 8 Personen behaupteten, sie seien „Beamte“ des Hauptzollamtes Magdeburg und Bedienstete der Polizei unter Minister Holger Stahlknecht. Da sie weder den Personalausweis, den Staatsangehörigkeitsausweis, den Reisepass bzw. ihre Dienstausweise vorzeigen wollten, verlangte ich umgehend, dass sie Ihre Vorgesetzte Direktorin im Hauptzollamt Magdeburg, eine Frau Dorothee Deutschen und den Richter Mersch im Amtsgericht Haldensleben anrufen sollten.  
 
Außerdem wies ich die 8 Personen darauf hin, dass mein Name auf dem Schreiben, nicht meinem Namen im Personalausweis und im Staatsangehörigkeitsausweis sowie in meinen Verträgen stehendem Namen entsprechen würde. Das Schreiben stellte auch kein richterliches Dokument dar, denn auf der Seite 2 fehlte links oben ein Teil des Textes. Auf der Rückseite, war an der Knickstelle kein Dienstsiegel erkennbar.   
Ich belehrte die unbekannten 8 Personen auch dahingehend, dass das Haus zur Hälfte meiner Ehefrau Viola Düsterhöft gehören würde.  
Außerdem wies ich die 8 Personen darauf hin, dass unser Enkel Jonas Hein (4 Jahre) derzeit zu Besuch bei Oma und Opa sei, und sich in der Wohnung befinden würde.  
Des weiteren wies ich darauf hin, dass nachdem mich mein Vermieter Wulfhard Peters aus meinem früheren Geschäft nach 9 Jahren und 9 Monaten heraus gemobbt hatte, mein Gewerbe in meiner Wohnung ausgeführt wird und dass Artikel meines Geschäftes, die ich verkaufen muss, sowie auch Aufträge meiner Kunden in meinem Haus befinden, somit mir nicht gehören.  
Darunter auch private Daten auf Datenträgern in Tablet-PC, Notebooks, Handys, für die ich die Verantwortung trage.  
Auf dem Schreiben der 8 unbekannten Personen stand auch der Name des Richters Mersch geschrieben.
Im Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Vermieter Wulfhard Peters, mobbt mich in der Tat ein Richter Mersch vom Amtsgericht Haldensleben, seit einem halben Jahr mischt er sich in einen Rechtsstreit ein, der vor dem Landgericht Magdeburg unter der Vorsitzenden Richterin Miriam Soehring durchgeführt wurde.   
Als eigener Rechtsvertreter meiner Familie, meines Unternehmens und der Kunden gestattete ich keine Einsicht in diese vertraulichen Unterlagen. Bezüglich des Datenschutzes und der neuen EU-Datenschutzverordnung wies ich darauf hin, dass in unserer Wohnung und im Büro auch vertrauliche Daten von ca. 2800 Kunden gespeichert sind, für die ich die Verantwortung trage.  
Ich bat eine, männliche Person in Polizei Uniform in mein Büro einzutreten um Ihr weitere Unterlagen vorzulegen, die unsere Unschuld beweisen würden. Ich legte dem bewaffneten Besucher meinen Schufa Score 98,6% und den Bürgel Index 2,1 meiner Firma vor. Außerdem meinen Personalausweis, mit vollständigem Namen und auch meine EC-Karte und meine Krankenversicherungskarte der AOK Sachsen Anhalt vor.  
Obwohl ich den anderen 7 Personen den Zutritt verweigerte, waren sie in der Zwischenzeit ohne unsere Einwilligung gegen 9:30 Uhr in unser Haus eingedrungen.
Sie setzten das Kind auf das Sofa, schalteten den Fernseher an und räumten Schränke und Schubladen, Geldbörsen meiner Ehefrau, Sparbüchsen der Enkelkinder aus. Sie durchsuchten Stube, Küche, Schlafstube und die beiden Spielzimmer der Enkelkinder. Nahmen Umzugskartons meiner Firma mit Artikeln die zum Verkauf bestimmt waren und räumten Sach- und Geldwerte meiner Ehefrau, der Enkelkinder und meines Unternehmens ein.  
Beweise:Siehe Anlagen.
Ich hatte dies im Büro bzw. Werkstatt erst gar nicht mitbekommen. Meine Ehefrau war wie gelähmt und leistete keine Gegenwehr. Sie weinte jämmerlich und saß ebenfalls auf dem Sofa.
Erst als 2 unbekannte Personen in Zivil in meine Büro kamen, und anfingen Geld aus meiner Geldbörse zu nehmen, protestierte ich gegen diese an „Nazi Methoden“ erinnernde Vorgehensweise.  
Ich wies darauf hin, dass ich heute für einen Kunden einen PC aufbauen müsste und dass das Geld in meiner Geldbörse die Anzahlung des Kunden wäre.  

Ich ging einen Schritt auf die beiden Personen in Zivil zu. Im selben Moment packten mich zwei Personen in Polizeiuniform mit Bewaffnung, zogen beide Arme hinter meinen Rücken und schleiften mich in den Flur.  
Eine bewaffnete weibliche Person in Polizei Uniform forderte die beiden männlichen Kollegen auf, mich auf den Boden zu drücken, und mir Handschellen anzulegen. Ich blieb stehen und der Anführer der Bande bekam einen roten Kopf und der Schweiß stand ihm auf der Stirn.
Als ich dann seine Waffe, eine Pistole SIG Sauer P225 ist eine Modellvariante aus der SIG-P220-Serie. Die Waffe besitzt keinen außen liegenden Sicherungshebel. Das bedeutet, dass die Pistole P6 fertig/durchgeladen stets schussbereit ist, erblickte, legte ich mich auf den Boden, denn ich befürchtete, dass er die „Nerven verlieren“ könnte.
Und obwohl ich bereits am Boden lag, kniete er sich auf mich, der Andere zog die Arme nach hinten und legte mir Handschellen an.  
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich durchaus Abwehrmittel in meinem Büro hatte. So lagen zwei mit CS Gas geladenen Schreckschusswaffe in einem Schrank bzw. im Schreibtisch, aus dem ich die Materialien holte.  
Die bewaffneten Person, die mich im Büro bewachte, hätte ich ich sehr schnell ausschalten können. Eine Person mit psychischen Problemen oder jemand, den man in die Enge treibt hätte in dieser Situation seine Abwehrmittel einsetzen, dem Eindringling die scharfe Waffe abnehmen und eine wilde Schießerei in der Wohnung entfachen können.  
Ähnliche Vorfälle hat es bereits in der jüngsten Vergangenheit im Zusammenhang mit Personen, die verdächtigt werden der „Reichsbürgerbewegung“ anzugehören, gegeben.  
Der Hausherr, der in seinem eigenen Haus angegriffen wird, hat durchaus das Recht zur Notwehr bzw. zum Widerstand Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 20, Absatz 4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ , dass möchte ich hier feststellen.  

Nur meinem besonnen Handeln ist es zu verdanken, dass kein Blut geflossen ist. Dies würde ich auch in einem „Gerichtsprozess gegen die Anstifter einer derartigen Straftat für die Urteilsfindung Strafe verschärfend hervorbringen.   

An dieser Stelle möchte ich meine Schilderung beenden, Einzelheiten können Sie werter Richter Petersen auf meinen Webseiten (Siehe oben) nachlesen.
Und wenn dann der Name des Richters „Mersch“ vom Amtsgericht Haldensleben in diesem Zusammenhang als „Anstifter“ mit ins Spiel kommt, dann dürfte dies auch sehr unangenehm für seinen Vorgesetzten Direktor Herrn Petersen werden. Dieser hat nämlich gegenüber seinen Angestellten im Amtsgericht Haldensleben und in der Außenstelle Wolmirstedt eine „Fürsorge und Aufsichtspflicht“.  
Der „Persilschein“ für den Überfall auf meine Familie und mein Unternehmen wurde angeblich vom Amtsgericht Haldensleben und eben diesem Richter Mersch am 18.06.2018 ausgestellt.
Dies finde ich nun auch ein wenig sonderbar, denn just in einem anderen Rechtsstreit Peters gegen Düsterhöft Geschäfts-Nummer 3T 390/18*132* vor dem Landgericht Magdeburg Vorsitzende Richterin ist Miriam Soehring,  hatte ich mich bei Ihnen Werter Herr Richter Petersen mit Einschreiben vom 17.06.2018 über eben diesen Richter Mersch beschwert, der sich auf Seiten des Klägers Peters stellt und sich in einen Rechtsstreit einmischt, der Ihn überhaupt nichts angeht.  
Wenn ich diesen komplizierten Satz mal etwas entflechten darf, heißt das sinngemäß:
1. Wir haben vier Gerichte (Landgericht Magdeburg, Amtsgericht Haldensleben, das Oberlandesgericht Naumburg  und ein, bisher unbekanntes  Gericht, das den fiktiven Titel der DAK Gesundheit in Höhe von 17.000,00€ gegen Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft erwirkt haben soll.
2. Wir haben zwei Kläger, die behaupten die Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft bzw, die Firma DÜSTI‘s Computer-Shop (CEO Horst-Gerhard Düsterhöft) schulde diesen Personen einen beachtlichen Geldbetrag in Höhe von mehr als 20.000,00€.
3. Dann haben wir zwei Behörden, Hauptzollamt Magdeburg (Dorothee Deutschen, Maik Hansmann, Herr Vorname Nachname, Katleen Greie)  und das Finanzamt Haldensleben (Herr Berner, Herr Pieter Brouer) . Diese dürfen einfach so, ohne richterliche Legitimation, bei tadellose Bonität (Schufa 98,6% von 100%, Bürgel 2,1) zwei Geschäftskonten (Postbank, Volksbank eG), sowie zwei private Girokonten des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft (Kreissparkasse Börde, IngDiba) und das private Girokonto der Ehefrau des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft, einfach grundlos sperren lassen.
4. Ja und dann haben wir einen Rechtsanwalt“ Thomas Köhler aus Oebisfelde, auf Seiten des senilen Klägers Wulfhard Peters, der sich gegen Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft stellt, und der es schafft, sämtliche Richter, auf seine Seite zu ziehen, im Kampf gegen den Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft, weil er es wagt seine anwaltliche Interessen, die Interessen seiner Firma, die Interessen seiner Familie und die Interessen seiner Kunden selbst vor Gericht zu vertreten.
5. Und der eigentlich zu Unrecht beschuldigte, schuldenfreie, Diplomlehrer, IT-Fachmann, Agrotechniker, Flugzeugtechniker, Administrator, Webmaster, Psychologe, Steuerfachmann, Rechtsvertreter, Ehemann, Vater, Großvater, und COE der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft erhält natürlich auch von keinem der 4 Richterinnen und Richter (Miriam Soehring, Reimo Andre Petersen, 2 Mal Richter Mersch, Richter Wiedemann in irgend einer Weise Zuspruch, dass seine Familie, seine Firma, seine Kunden und er selbst ja eigentlich zu Unrecht beschuldigt wurde.
6. Und wenn dann selbst der Direktor des Amtsgerichts Haldensleben, der Richter Petersen, den Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft Im Mai 2006 bereits schon ein Mal in einem Mobbing Prozess vor sein Gericht geladen hatte, dann wird der Fall richtig spannend.
Zur Erinnerung: Damals wurde der Lehrer Horst-Gerhard Düsterhöft von der Staatsanwaltschaft Magdeburg beschuldigt,  im Mai 2005 und im Juni 2005 über zwei Monate 4 Schüler einer 6. Klasse körperlich misshandelt zu haben.  
Die Anzeige wurde vom Vater eines geschädigten Kindes Anfang Mai 2005 in der Polizeidienststelle in Weferlingen aufgegeben. Bei der Vernehmung war das geschädigte Kind jedoch nicht anwesend und ein ärztliches Attest, legte der Vater auch nicht vor.  

Der Polizei Beamte fragte den Vater, ob der Herr Düsterhöft noch andere Kinder geschlagen hätte. Der Vater betätigte sich dann als Hellseher und schilderte genau die noch folgenden drei Prügelorgien, die sich in der Zukunft bis Ende Juni 2005 abspielen würden.  
Und genau so stand es dann auch in der Anzeige des Staatsanwalts Fröhlich, von der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Es brauchte ein halbes Jahr, bis die Anzeige den Herrn Fröhlich in Magdeburg erreichte. Und im November 2005 erhielt auch der Lehrer Düsterhöft endlich die Nachricht, dass er Schüler einer 6. Klasse in Walbeck verprügelt hatte.  
Jeder normal denkende Mensch würde sich jetzt die Frage stellen: Warum hat der Arbeitgeber, das Kultusministerium Magdeburg, den prügelnden Lehrer Düsterhöft nicht gleich nach dem ersten Vorfall Anfang Mai 2005 vom Dienst suspendiert?
Dann wären ja die anderen drei Kinder in der Zukunft nicht geschädigt worden.  
Warum informierte der Polizei Beamten nicht gleich den Schulleiter Jungenitz bzw. den Arbeitgeber im Kultusministerium in Magdeburg?  
Und auch der Lehrer Düsterhöft erhielt keine Einladung von der Polizei in Haldensleben, sich zu den Vorgängen zu äußern?   
Und da der angebliche Zwischenfall am Arbeitsplatz Schule und nicht in der Öffentlichkeit stattfand, hätte nun auch der Schulträger einschreiten müssen. Der Arbeitgeber, war zum Zeitpunkt das Kultusministerium Magdeburg (Leimbach, Seegebarth, Willems, Reinhard, Leabe, Kölsch usw.).  
Dieser hat gegenüber dem Angestellten Lehrer Düsterhöft nämlich eine Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Ist er Schuldig, muss er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ist er unschuldig, müsste ihn sein Arbeitgeber schützen.  
Denn die „Unschuldsvermutung“ ist ein verbrieftes Menschenrecht. Nun war dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft Magdeburg jedoch an das Amtsgericht nach Haldensleben weiter geleitet worden und der Jugendrichter Petersen sollte nun entscheiden, ob nach diesen vielen Ungereimtheiten ein Gerichtsprozess überhaupt sinnvoll wäre.  
Denn der Lehrer Düsterhöft, könnte ja in rechtlichen Angelegenheiten bereits erfahren sein. Blamabel dann, wenn der Angeklagte den Spieß umdreht und dem Kläger Rufmord, falsche Verdächtigung und  Verleumdung nachweist.. Nun ja, der Richter Petersen hatte seine Lektion hoffentlich gelernt, und wusste hinterher ganz gut über Mobbing und Bossing  am Arbeitsplatz Schule Bescheid. Der Beklagte Lehrer Düsterhöft  konnte sich für 1.500,00€ von einer eventuellen Schuld „frei kaufen“ und erhielt vom Richter Petersen sogar die Zusage, dass dieses dumme Vorkommnis in keiner Weise arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Lehrer Düsterhöft hätte.  
Der Ruf des Lehrers Düsterhöft war natürlich dahin, denn am schwarzen Brett des Gymnasiums in Haldensleben, hatte jemand einen Zettel angebracht. Auf dem war ein Zeitungsartikel der Volksstimme oder Altmark Zeitung  geklebt, auf dem der Fall der Öffentlichkeit mitgeteilt wurde.
Dort stand sinngemäß: „ Lehrer wurde wegen Körperverletzung an Kindern angeklagt. Verurteilt, 1500,00€ an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen….“ Auch Lehrerkollegen und Freunde erzählten mir, dass über den Vorfall sogar der MDR berichtete.
Zufällig hatte ich an diesem Tag Pausenaufsicht im Flur des Haldenslebener Gymnasiums und sah die Schüler die vor dem schwarzen Brett standen. Ich trat vorsichtig näher. Unter dem Zeitungsartikel hatte jemand geschrieben:
„Das war der Lehrer Düsterhöft, der Kinderschänder“. Ja, und Danke Richter Petersen, dann haben Sie es doch geschafft, durch Ihre Dummheit mein berufliches Leben als Lehrer  zu vernichten.  
Lehrer und Schüler behandelten mich in der Folge wie einen Aussätzigen und die Folter ging dann auch nur noch bis Gründonnerstag 2007. Dann erhielt ich von einem Herrn Leimbach (CDU) und Herrn Seegebarth (CDU) mein Kündigungsschreiben als Lehrer nach 25 Jahren im Schuldienst Sachsen-Anhalts.  
Endlich war ich frei. Meine beiden Töchter hatten sich auch von ihren früheren Partnern getrennt und fanden eine neue Liebe. Die ersten zwei Enkelkinder (Miriam und Paul) kamen noch 2007 auf die Welt. Zwar sollte ich  für meine Peiniger noch 6 Monate im Schuldienst arbeiten. Ich zeigte dem Herrn Leimbach jedoch den „Stinkefinger“, nahm mir eine Auszeit in der Klinik in Königslutter und brachte mein Leben wieder in ordentliche Bahnen. Ich klagte gegen das Land Sachsen-Anhalt vor dem Arbeitsgericht in Magdeburg. Weil ich am 01. Oktober 2007 noch in der Tagesklinik war, setzte mein werter Rechtsanwalt Thomas Köhler den Prozess in den Sand.  
Kann natürlich auch sein, dass Vorsitzende Richter ein Parteifreund des Herrn Leimbach war.  Ich gab nicht auf, ging in die nächste Instanz zum Arbeitsgericht nach Halle Saale.  
Ja und dann im April 2008 fasste ich den Entschluss mein Hobby, die IT-Technik zum Beruf zu machen. Ich gründete am 1. Juni 2008 mein eigenes Unternehmen, mit 0,00€ Kapital und einem Gerichtsprozess gegen das Land-Sachsen Anhalt vor mir.  
Zur Zeit der Wirtschafts- und Bankenkrise. Der damalige Wirtschaftsminister Haseloff hatte mir als „Jungunternehmer“ mit 54 Jahren zwar Fördermittel zugesagt aber innerhalb von 10 Minuten wurden diese von irgend welchen Beamtenfuzzis aus Dessau wieder gestrichen.  
Da hatte wohl einer mitbekommen, dass ich das Land Sachsen Anhalt Ende August 2008 verklagen würde. Und das kann ja nicht sein, dass man dann dem Unternehmer Düsterhöft auch noch Geld schenkt, mit dem er seinen Gerichtsprozess finanzieren könnte.  

Musste ich auch nicht. Ich arbeitete fleißig drauf los und gewann auch den Prozess vor dem Bezirksarbeitsgericht. Ich wurde voll rehabilitiert und konnte den 3 Richtern nachweisen, dass der Rufmord gegen mich eine Kleine Verschwörung einer Sippe von West-CDU Beamten war, die sich seit 1990 in sämtlichen öffentlichen Einrichtungen und Behörden, sowie Schulen eingenistet hatten. Ihr Ziel war es jegliches fortschrittliches atheistisches, darwinistisches und marxistisches Gedankengut aus den Schulen Sachsen-Anhalts zu entfernen. So standen besonders Naturwissenschaftler auf der Abschussliste. Der Erste war Gerd Rau (Biologie,Chemie), Schulleiter des Burg-Gymnasiums in Oebisfelde. Siehe https://duesti.de/gerd-rau-15.08.1936-10.10.2018.php. Er ist daran zerbrochen. Dann musste der Nächste, Schulleiter Herbert Riecke (Biologie und Chemie) Kollege ausgeschaltet werde, um für die Frau Wahner Willems (Ehefrau des Staatssekretärs Willems) den Platz in Weferlingen frei zu machen.  
Ja und der Lehrer Horst-Gerhard Düsterhöft (Biologie und Chemie) war der Nächste den man ausschalten musste. Und wie das dann lief, das habe ich Ihnen Werter Herr Richter Petersen, gerade geschildert.
Ich konnte Ihnen damals nicht nachweisen, dass Sie auch zu dieser Vetternwirtschaft Made in West-CDU“ gehören.  Ich kann Ihnen jedoch sagen, dass es in der DDR auch so etwas gegeben hat. Die Sippe um Honnecker hatte so etwas praktiziert. Ich weigerte mich auch in der DDR als Lehrer in die SED einzutreten, und lehne als generell ab, dass Parteimitglieder, gleich welcher Partei als Lehrer arbeiten sollten. Als Naturwissenschaftler tendiere ich auch dazu, die Schule nicht für religiöse Machtkämpfe zu missbrauchen. Die Schule sollte ein politisch-ideologisch neutraler Ort bleiben.  
Was dann jedoch in 28 Jahren Deutscher Einheit in unserem Bildungssystem passierte, ist genau so schlimm wie in der SED Diktatur, nur mir gesellschaftspolitisch entgegen gesetzten Merkmalen. So, nun kennen Sie auch meine politischen Ansichten. Ich bin politisch neutral. Habe jedoch den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. Weil ich Deutscher Staatsbürger sein möchte. Ich distanziere mich von rechten und linken Parolen und  respektiere das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.  
Und ich bin Ihnen auf eine Art dankbar, dass wir uns 2006 vor Gericht kennengelernt hatten. Sie haben nämlich durch diesen Gerichtsprozess mein Leben in die richtige Bahn gebracht.  
Es tut mir nach diesen Vorfällen vom 11.9.2018 in der Seele weh, wenn ich diese alten Geschichten, auch mit Ihrem Namen wieder hervorkramen muss. Schon damals hatte ich auf meiner Website https://mobbing-gegen-lehrer.de, nachdem ich den Gerichtsprozess in Halle gewonnen hatte, sämtliche Inhalte von meinen Webseiten entfernt.  
Machen Sie und Ihr Kollege, Richter Mersch nicht nochmals den Fehler, mich herauszufordern. Ich bin CEO einer Firma, die in den 10 Jahren zu einem soliden Unternehmen herangewachsen ist. Vergleichbar in der Tat mit Facebook, nur mit dem Unterschied, dass ich als Administrator und Webmaster meiner Internetpräsentationen entscheide, wem ich den Zugang gewähre und wem nicht, was ich veröffentliche und was nicht, wen ich als Partner respektiere und wen nicht.  
Und ich habe keine Furcht vor großen und kleinen Autoritäten, weil mir keiner das Wasser reichen kann.  
Meinen Kunden hatte ich 2008 das Versprechen gegeben, mindestens 10 Jahre mein Unternehmen zu führen, zu lenken und zu leiten. Dieses Versprechen wurde am 01. Juni 2018 eingelöst.  
Die Sperre meines Geschäftskontos am 9.09.2017 und die folgenden Ereignisse mit diesem Wulfhard Peters waren auch wieder so ein Glücksfall für mich. Ich befreite mich schließlich von diesem maroden Mietobjekt des Herrn Wulfhard Peters, welches mir in den 10 Jahren ca. 100.000,00€ Kosten verursacht hatte.  
Hätte ich dies damals voraus gesehen, wäre ich in meinem Eigenheim geblieben, hätte einen kleinen Laden angebaut und hätte viel Geld gespart.  
Die monatlichen Betriebskosten in meinem früheren Ladengeschäft beliefen sich auf ca. 2.000,00€ im Monat. So viel musste ich erst einmal verdienen. Ich habe es geschafft aus eigener Kraft, und sparte auch dieses Jahr bereits wieder 20.000,00€ Betriebskosten.  
Ich habe so viel Geld in meinen Händen gehabt, dass ich locker auch diese 17.000,00€ bezahlen könnte, vorausgesetzt, ich erhielt dafür auch eine Gegenleistung  oder einen Sachwert. Siehe Anlagen „Kreditangebote der „barklaycard“ über 20.000,00€.
 
Mit der DAK Krankenkasse hatte ich nie einen Vertrag abgeschlossen. Wenn es so wäre, dann müsste man es mir beweisen.  
Und diese dumme Geschichte, mit diesem senilen alten Mann Peters und seinem „Rechtsvertreter“ Thomas Köhler, sollte auch endlich beendet sein.  
Und ganz ehrlich. Wozu für solche pille palle Beträge, mehr als ein Jahr einen nervenaufreibenden Rechtsstreit führen, bei dem mittlerweile Rechtsanwälte, Richter und Justizangestellte gar nicht mehr wissen, worum es überhaupt geht, ist so bescheuert und sollte endlich beendet werden.  
Ich habe dem Herrn Wulfhard Peters 6 Mal Angebote gemacht, sich außergerichtlich zu einigen und Ihm sogar angeboten, die Klage am 13.11.2018 zurück zu ziehen.  
Denn schlimmer als dieser Geschichte mit Peters wiegt jedoch der Fakt, dass meine Familie diesmal von Leuten angegriffen wurde, die eine Rote Linie überschritten hatten. Die Frau Dorothee Deutschen, der Herr Vorname Nachname, der Herr Hansmann, der Herr Berner, die Richterin Soehring, der Rechtsanwalt Thomas Köhler und auch derzeit noch mit Fragezeichen,  Richter Mersch gehören dazu.  
 
Als Naturwissenschaftler liebe ich Experimente. Als mein eigener Rechtsvertreter suche ich auch nach neuen Herausforderungen. Was sollte mich davon abhalten, als „Nicht“ Rechtsanwalt, eine Verfassungsbeschwerde nach GG Artikel 93 Absatz 4a gegen  das Hauptzollamt Magdeburg, gegen die Landesregierung Haseloff, wegen der Vetternwirtschaft, gegen das Land Sachsen-Anhalt, weil ich 1991 als Lehrer nicht verbeamtet wurde und somit nur 60% des Westgehalts eines Oberstudienrats erhielt und somit heute eine mikrige Pension bzw. Rente von 1000,00€ bekomme, wogegen ein Lehrerkollege im Westen das 6 Fache als Oberstudienrat erhält. Es ist alles möglich, wenn man es will.  
 
Bezüglich der Verhandlung am 13.11.2018, hatte ich ja Befangenheit der Richterin Gebauer angemeldet. Und dazu stehe ich auch.  
 
Begründung Nr. 2:   
So wurde auch in der Verhandlung im Fall Mierzwa gegen Düsterhöft (Begonnen 2010 beendet 2017), von der Richterin Gebauer und noch 3 weiteren Richtern des Amtsgerichts Haldensleben der Angeklagte Düsterhöft trotz eindeutiger  Unschuld dazu verurteilt, dem Kläger Mierzwa Eigentum der Kunden zu übergeben, die der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft gar nicht gehören.
 
Und wenn nun diese Richterin „Gebauer“, in der Verhandlung am 13.11.2018  Geschäfts-Nr. 17 C 384/18 im Rechtsstreit Düsterhöft gegen Wulfhard Peters diesmal für den Herrn Düsterhöft Recht sprechen soll, muss ich als Kläger befürchten, dass sich die Richterin Gebauer auch diesmal bereits dahingehend festgelegt hat, dass die Klage trotz eindeutiger Beweise in der Klageschrift gegen den Angeklagten Wulfhard Peters abgewiesen wird.  
 
Die Richterin Gebauer hätte, vorausgesetzt, sie hätte meine Klageschrift vom 8.07.2018 bereits gelesen, in der Beweisaufnahme eindeutig erkennen können, dass mir der Angeklagte mit Mietvertrag vom 30.04.2008 eine Mietkaution in Höhe von zwei Monatskaltmieten schuldet. Die Räumung mit Übergabe des Gerwerbemietobjektes erfolgte am 30.12.2017. Ich habe mein Ladengeschäft mit nur 4 Familienangehörigen innerhalb von 3 Tagen geräumt, gereinigt und dem Mieter übergeben.  
Es ist geradezu eine Frechheit, wenn eine Richterin 11 Monate und eine Gerichtsverhandlung benötigt um die Rechtmäßigkeit meiner Forderung die festzustellen. In meiner Klageschrift zum AZ: 17C384/18 konnte die Richterin Gebauer dies in Ruhe zu Kenntnis nehmen, vorausgesetzt sie hat mein Schreiben überhaupt gelesen.
Es hätte auch ausgereicht, den Beklagten aufzufordern das Sparbuch, auf dem die Mietkaution eingezahlt wurde, der Firma Düsterhöft zu übergeben.  
Die Räumung des Mietobjektes war am  30. Dezember 2017 gegen 20:00 Uhr mit persönlicher Übergabe an der Haustür des Wulfhard Peters in Anwesenheit von 4 Zeugen abgeschlossen. Das war vor mehr als 11 Monaten!  
Wozu dann eine Richterin „Gebauer“ überhaupt noch eine Gerichtsverhandlung in Wolmirstedt nach fast einem Jahr durchführen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.  
Es zeigt mir jedoch einmal mehr die Befangenheit sämtlicher genannter Richterinnen und Richter, einschließlich der Richterin Gebauer in Prozessen die gegen den Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft geführt wurden bzw. auch für die bevorstehende Verhandlung am 13.11.2018.  
Antrag:
Auf Grund der angezeigten Gründe lehne ich die Richterin Gebauer wegen Befangenheit für den am 13.11.2017 geplanten Rechtsstreit Düsterhöft gegen Peters, Geschäftsnummer: 17 C 384/18 ab.
Verschärfend kommt hinzu, dass bei dem Überfall am 11.09.2018, und der Durchsuchung meines Büros, in dem sich wichtige Unterlagen für diesen Prozess befanden, die Ladung zu der Verhandlung und der Widerspruch des Angeklagten Peters plötzlich fehlten. Ich muss annehmen, dass der Richter Mersch der den Auftrag gegeben hatte, mit den Eindringlinge kooperierte und sie instruierte zu haben, wichtige Unterlagen des Klägers Firma Horst-Gerhard Düsterhöft zu beseitigen oder sogar zu stehlen. Anstiftung zu einer Straftat durch einen Richter, des Amtsgerichts Haldensleben.   
Werter Herr Reimo Petersen, wenn ich meine Arbeit in meinen vielen Berufen die ich Ihnen oben aufgezählt hatte, so schlecht gemacht hätte, wie die genannten Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Haldensleben, dann hätte ich sie längst aufgegeben.
Ja und jetzt kommt noch erschwerend hinzu, dass seit dem Überfall am 11.09.2018 und der Durchsuchung meiner Büroräume in denen auch die Ordner für meine Rechtsfälle stehen, zwei wichtige Dokumente für meine Klage gegen den Herrn Wulfhard Peters (17 C 384/18), in den auch der Richter Mersch verwickelt ist fehlen. Das sind die Schreiben zur Verhandlung am 13.11.2018, sowie der Widerspruch des Angeklagten Wulfhard Peters.  
Diese bräuchte ich ja noch, um in dieser Verhandlung auch die Argumente des Angeklagten zu lesen und sie zu meinen Gunsten gegen den Angeklagten einzusetzen.  
Auf Grund der vorgetragenen Ablehnungsgründe und der Verwicklung des Richters Mersch in den Diebstahl wichtiger Dokumente zum Rechtsstreit  Nr. 17 C 384/18 Düsterhöft, lehne ich die Richterin Gebauer wegen Befangenheit in diesem Rechtsstreit ab.  
Ich berufe mich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 103:
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Ich berufe mich auf GG Artikel 101: „(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
Antrag:
Im Zusammenhang mit dem Überfall am 11.09.2018 und dem vorgelegten Schreiben der 8 unbekannten Personen, verlange eine beglaubigte Abschrift des Gerichtsurteils, bzw. des Titels der DAK Gesundheit gegen die Firma Horst-Gerhard Düsterhöft aus dem Jahr 2009, in dem dieser verurteilt wurde, der Firma DAK Gesundheit 17.000,00€ zu zahlen.  
Ich verlange den Namen des Richters, der diesen Titel per Gerichtsurteil vollstreckt hat. Bitte auch das Datum der Verhandlung angeben.  
Antrag:
Ich verlange eine beglaubigte Kopie eines Dokuments, dass den Nachweis erbringt, dass die Horst-Gerhard Düsterhöft 2009 Mitglied der DAK Gesundheit gewesen bin.  
Sollte diese Beweise durch den Richter Mersch nicht aufzubringen sein, werde ich Ihn wegen Anstiftung zu schweren Straftaten (Verleumdung, falsche Verdächtigung, Hausfriedensbruch, seelische und körperliche Misshandlung eines Rentner Ehepaares und eines schutzbefohlenen Kindes, Kreditgefährdung, Erpressung, Diebstahl usw.) anklagen.  

Erschwerend kommt hinzu, dass ich durch Beteuerung unserer Unschuld über die oben genannten Webseiten der Vorfall an die Öffentlichkeit brachte. Mein privater und Firmen Geldverkehr wurde sabotiert. Ich musste unzählige Stunden Schriften für unsere Unschuld verfassen und auch Arbeitszeit in die Ausarbeitung meiner Schriften an die diversen Gerichte aufwenden.
 
Als Unternehmer bin ich berechtigt, meine Kosten dem Richter Mersch in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für Schadenersatzforderungen und Ausfallzeiten.
Durch den Diebstahl unseres Autos VW Touran, amtliches Kennzeichen BK-GD1954 wurden wir unserer Mobilität beraubt. Die Familie Terciu Florin aus 38486 Klötze, Salzwedler St. 33E stellte uns in der Zeit vom 12.09.2018 bis 31.10.2018 ihren Zweitwagen zur Verfügung, mit dem sie normalerweise zum Schichtbetrieb zu Ihrer Arbeitsstelle nach Klötze fahren müssten.

Mit diesem Fahrzeug konnten wir dann auch den kleinen Jonas zu seinen Eltern nach Rosche (Landkreis Uelzen) zurück bringen.  
Mietkosten pro Tag belaufen sich auf 40,00€. Gesamtkosten mit zwei Mal Tanken: 2040,00€ stelle ich dem Richter Mersch bzw. dem Richter R.A. Petersen in Rechnung (Siehe unten).

§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
 
Ich berufe mich auf GG Artikel 101: „(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
 
Hierzu verlange ich vom Richter Mersch eine Erklärung dafür, wie es sein kann, dass ein Schuldner mit 17.000,00€ Schulden seit 2009  zur nächsten Bank gehen, und sich einen Kredit für 20.000,00€ einfach so abholen kann, ohne Schufa Einträge bei einer derartigen Summe zu haben.  
Beweise:Siehe Anlagen.  
 
Wie ist es möglich, dass  der angebliche „Schuldner“ Horst-Gerhard Düsterhöft bei einer derartigen Schuldenlast von 17.000,00€ einfach eine Neuzulassung für einen PKW Opel Meriva unter dem Kennzeichen OK-GD1954 bei der Zulassungsstelle in Haldensleben und für die KfZ Steuer beim Hauptzollamt Magdeburg bekommt. Und das, einen Monat nach den falschen Verdächtigungen und dem Überfall auf meine Familie und mich?
Beweise:Siehe Anlagen.
 
Wie ist es möglich, dass die Firma DÜSTI‘s Computer-Shop, die am 01.06.2008 gegründet wurde, ein Jahr später, 2009 bereits Schulden in Höhe von 17.000,00€ haben kann.  
Und wie ist es möglich dass diese hochgradig verschuldete 1 Mann Firma noch 10 Jahre weiter bestehen kann, ohne einen Cent von dieser Schuldenlast abzubezahlen?  
Beweise:Siehe Anlagen.
 
Ich berufe mich auf GG Artikel 101: „(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. „
Ich verlange vom Richter Mersch eine Erklärung dafür, warum er mich vor dem Amtsgericht Haldensleben mit seinem so genannten Pfändungs-und Überweisungsbeschluss (6M 901/18) nochmals bestraft, wissentlich, dass die so genannte  „Räumungsklage“ vor dem Landgericht Magdeburg Az: 9O1336/17 nicht von Richter Mersch, sondern von der Richterin Miriam Söhring geführt wurde.  
Der Rechtsanwalt Thomas Köhler hatte den Streitwert bewusst über 5000,00€ manipuliert, damit ich mich nicht selbst vor Gericht verteidigen kann. Dies war die Rache dafür, dass ich Ihn wegen Unfähigkeit bereits vor 5 Jahren gefeuert hatte.  
Und auch die so genannte „Güteverhandlung“ oder „Räumungsklage“ am 23. Februar 2018 ist ein Witz, denn das Mietobjekt wurde nicht vom Vermieter Peters gekündigt, sondern vom Mieter, dem CEO der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft selbst.  
Beweis:
Am 10.10.2017 erhielt der Vermieter Peters ein Schreiben (Beweise:Siehe Anlagen. ) von meiner Firma, indem ich Ihm mitteilte, dass mein Geschäftskonto durch Herrn Pieter Brouer vom Finanzamt Haldensleben illegaler Weise gesperrt wurde (Beweise:Siehe Anlagen )!  
Die fälligen Mietzahlungen für September 2017 und Oktober 2017 wurden „eingefroren“.

Ich bat den Sohn des Vermieters Peters, Herrn Uwe Peters, die fälligen Mietzahlungen in meinem Geschäft in Bar in Empfang zu nehmen und an seinen Vater auszuhändigen.  
Dies tat er nicht! Mit diesem Schreiben unterbreitete ich dem Vermieter sogar das Angebot, das Ladengeschäft käuflich für 30.000,00€ zu erwerben.  
Auch hier keine Antwort. Bei Ablehnung meines Angebots würde ich das Mietverhältnis zum 31.12.2017 fristlos kündigen, das Geschäft räumen und an den Vermieter Peters übergeben! So steht es in meinem Schreiben vom 10.10.2017!  
Beweise:
Siehe nochmals: https://www.oebisfelde-news.com/de/zwangsr%C3%A4umung-von-d%C3%BCsti-s-computer-shop-2017  
Beweise:Siehe Anlagen.
 
Warum zum Teufel kriege ich eine „Räumungsklage“ vor dem Landgericht Magdeburg zur Antwort,  von einem unfähigen, vor 5 Jahren gefeuerten „Rechtsanwalt“ Thomas Köhler und einem senilen alten Vermieter Wulfhard Peters?  Hatte ich vorher über 9 Jahre und 9 Monate monatlich pünktlich 500,00€ Miete gezahlt und sogar eine Mietkaution für eventuelle Mietausfälle am 30.04.2008 gezahlt. Beweise:Siehe Anlagen.

Unverschuldet weil mein Geschäftskonto am 9. September 2017 durch zwei Beamte des Finanzamtes Haldensleben gesperrt wurde.
Dadurch konnte die Miete für die Monate September 2017 und Oktober 2017 nicht nicht auf das Konto des Herrn Wulfhard Peters überwiesen werden.  

Um meine Gläubiger zu bezahlen, musste ich mein privates Girokonto bei der Kreissparkasse Börde bzw. das Girokonto meiner Ehefrau verwenden, um meine Gläubiger zu bedienen.   
Um mein Geschäft weiter führen zu können, ging ab 9.09.2017 nur noch der Zahlungsverkehr meiner Kunden über mein Kassensystem, in Bar.  
 
Meine Firma wird von diesem undankbaren Vermieter Wulfhard Peters,  behandelt wie ein Mietnomade, der ständig seine Miete nicht bezahlt. Die noch offenen Mietzahlungen sollten mit der von mir hinterlegten Kaution verrechnet werden. So stand es im Mietvertrag (Beweise:Siehe Anlagen.) eindeutig lesbar auch für seinen Rechtsanwalt Thomas Köhler.  

Und wenn dieser Typ Thomas Köhler mir auf mein Angebot vom 10.10.2017, das Mietobjekt zu kaufe (Beweise:Siehe Anlagen.), vier Tage später antwortet, ich solle das  Gewerbemietobjekt innerhalb von 15 Tagen zum 31.10. 2017 räumen und an den Vermieter übergeben dann ist dies ein Zeichen dafür, dass diese Person entweder keine Ahnung über den Ablauf einer Räumung hat oder unter Drogen stand, als er dieses Schreiben an mich aufsetzte.  
 
Und dann die Frechheit zu besitzen, mir mit einer „Räumungsklage vor dem Landgericht Magdeburg“  zu drohen, wenn ich seine Forderung nicht erfüllen sollte, das ist frech! Das grenzt an Nötigung und Erpressung durch eine Person, die sich „Rechtsanwalt“ nennen darf.  
 
Es wäre ja zu einfach gewesen, wenn der Vermieter Peters mir zur Übergabe des Mietobjektes am 31.12.2017 eine Abschlussrechnung mitgebracht hätte. Dann hätte ich Ihm die Restschuld in Bar bezahlt. Das waren nicht einmal 800,00€.
 
Wozu muss dann eine Gerichtsverhandlung (Räumungsklage? Güteverhandlung?) vor dem Landgericht Magdeburg zwei Monate nach Räumung und Übergabe des Mietobjekts stattfinden?
Und das stärkste eine schnell denkende Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg stellt in Ihrem sonderbaren „Versäumnisurteil“  Nr. 9 O 1336/17 (408)  fest:
1. Der Mieter Düsterhöft hat das Mietobjekt zum 31.12.2018 fristlos gekündigt.
 
2. Der Mieter Düsterhöft hat das Mietobjekt zum 31.12.2017 vollständig geräumt!
 
3. Der Mieter Düsterhöft hat die Übergabe des Mietobjekts zum 30.12.2017 um 16:00Uhr angekündigt und den Vermieter persönlich per Übergabe des Dokuments an seiner Haustür über den Termin informiert.
 
4. Der Mieter Düsterhöft hat einen Monat vor der so genannten „Güteverhandlung“ am 23.02.2018 bereits sämtliche offenen Mietschulden Ende Januar 2018 auf das Konto des Vermieters überwiesen.
 
Und nun mal ganz ehrlich, werter Richter Petersen, wenn nun bereits einen Monat vor der Verhandlung alle „Messen“ gesungen sind. Der Mieter sämtliche Forderungen des Vermieters erfüllt hat, dann frage ich mich ernsthaft, warum muss dann eine „Güteverhandlung“ am 23.02.2018 vor  dem Landgericht Magdeburg durch die Richterin Soehring durchgeführt werden? Ein „Versäumnisurteil“, gegen den langjährigen Mieter Firma Horst-Gerhard Düsterhöft, der völlig unschuldig ist?
 
Und das Schlimmste, der Mieter Düsterhöft, der hier zu Unrecht vor Gericht geladen wurde, ist am 23.02.2018 nicht der Schuldner, sondern der Kläger, der Vermieter Wulfhard Peters schuldet ja dem ehemaligen Mieter Horst-Gerhard Düsterhöft noch die von ihm gezahlte Mietkaution 900,00€ und das bei der verpassten Übergabe  im Mietobjekt verbliebene Eigentum des Mieters Düsterhöft (200,00).  

 
Beweis: Mietvertrag mit Bestätigung der Zahlung der Mietkaution.(Beweise:Siehe Anlagen. )
Und wenn dann eine Richterin Miriam Soehring den Mieter Düsterhöft ein Versäumnisurteil andichtet, nicht weil ich ohne Rechstanwalt erschienen war, sondern weil ich nicht bereits am 1. Dezember 2017 das Mietobjekt geräumt hatte?  
Völliger Blödsinn der Richterin Miriam Soehring, denn am 1. Dezember 2017 erhielt ich ja erst die Klageschrift des Landgerichts mit Schriftsatz des Klägers Wulfhard Peters zugestellt.  
Und in dieser Klageschrift, des Vermieters Wulfhard Peters lag die Kopie meines Schreibens vom 10.10.2017, mit meiner fristlosen Kündigung und Räumung zum 31.12.2017 durch den Mieter, Firma Horst-Gerhard Düsterhöft.  
Beweise:
Siehe Artikel: https://al-di.com/blog/index.php?id=18j47s60 /  
https://al-di.com/blog/index.php?id=uxzk0b30  
Hätte die Frau Vorsitzende Richterin Miriam Soehring die Klageschrift des Wulfhard Peters gelesen, dann hätte sie erkennen müssen, dass eine „Güteverhandlung“ Zwei Monte nach Räumung am 23.02.2018 gar nicht notwendig wäre.  
Wozu noch unnötige Kosten, für Arbeitsausfall Anreise von 2 Personen, vertrödelte kostbare Zeit vergeuden? Das ist Krank! Wenn das ein Richter nicht erkennt, dann ist dieser für sein Amt ungeeignet.  
Vielmehr zeigen sämtliche Fälle mir eine ganz andere Vorgehensweise auf den genannten Gerichten. Nicht die Richterinnen und Richter arbeiten, sondern die Justizangestellten, sind die Personen, die die Rechtsfälle bearbeiten müssen. So fehlen auf sämtlichen Schreiben die Unterschriften der zuständigen Richterinnen und Richter?  

Frau Miriam Soehring hat das Urteil nicht unterschrieben, Herr Mersch hat den „Persilschein“ zum Überfall auf meine Wohnung nicht unterschrieben, und auch auf sämtlichen Schreiben, vom Amtsgerichts Haldensleben, vom Landgericht Magdeburg, vom Oberlandesgericht Naumburg usw. fehlen die Unterschriften der Verantwortlichen Richter.
Werter Richter Petersen, ich bitte mal um Klärung. Warum verweigern verantwortliche Beamte und Richter Ihre Unterschriften auf Dokumenten? Ganz ehrlich, das ist höchst problematisch, denn wie in dem Fall Richter Mersch, können bei Straftaten die Schuldigen gar nicht identifiziert werden.  
 
Auch ein Richter macht Fehler, genau wie ein Arzt oder auch Lehrer. Wenn wir jedoch Mist verbockt haben, sollten wir schon dazu stehen. Und dies mit der Unterschrift und unserem vollständigen Namen und unserer Unterschrift auch die Verantwortung übernehmen.  
 
So auch in dem Versäumnisurteil der Richterin Soehring. Sie hatte einen Monat Zeit, das Urteil zu unterschreiben und mir dieses Original-Dokument zuzuschicken. Ich empfinde es als unerhörte Frechheit wenn ich als Verurteilter ein Zettelchen bekomme, ohne Unterschrift des Richters, nur mit der Bestätigung einer Justizangestellten Müller oder Schulenburg.  
 
In dem konkreten Fall mit dem so genannten Versäumnisurteil  stellt sich für mich die Frage: „Hat die Justizangestellte Schulenburg oder die Richterin Soehring den Prozess vorbereitet? “.  
Und obwohl ich sogar von der Justizangestellten Schulenburg dazu aufgefordert wurde, direkt an die Richterin Soehring zu schreiben erhielt ich wieder von Ihr ein Antwortschreiben, dass ich mir einen „Rechtsanwalt“ nehmen muss.  
Auch das ist so nicht ganz richtig, denn nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 103 Absatz 1 heiß es ja: „ Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ .  
Ein Richter sollte dies wissen. Von einer Justizangestellten kann ich nicht erwarten, dass sie das Grundgesetz auswendig kennen muss.  
Und wenn ich das GG Artikel 33, Absatz 2 betrachte, dürfte nichts im Wege stehen, dass ich auf Grund meiner fachlichen Leistungen, meiner vielen Berufe (Diplomlehrer mit 1, Oberstudienrat, Naturwissenschaftler, Flugzeugtechniker, IT-Techniker, Administrator, Autor, Webmaster, Finanzfachmann, Rechtsberater, Steuerberater, und CEO einer Firma usw.) durchaus die Qualifikation mitbringe, um die rechtlichen Interessen meiner Firma bei einer „Güteverhandlung“ selbst, zu vertreten, wenn dies keiner der drei Rechtsanwälte (Wulf, Pessel, son advokat aus Velpke) machen möchte, die ich befragte.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 33 steht: (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten. (2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichem Amte“ , auch zu einem Landgericht Magdeburg oder direkt zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe oder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte meine rechtlichen Interessen selbst zu vertreten.  
Wenn ein Rechtsstaat dies seinen Bürgern verwehrt, dann ist das übelste Diktatur, wie es sie zur Zeit des Nationalsozialismus 1933-1945 gegeben hat. Bestes Beispiel der Reichstagsbrand 1933. Der Dimitroff hat sich selbst ohne Anwalt vertreten und kam frei.   
Vor dem Freisler Tribunal erhielten die Beschuldigten einen Rechtsanwalt gestellt. Der konnte nichts machen und das Todesurteil war beschlossenen Sache.  
Weil sich kein Rechtsanwalt fand, nahm ich meine Ehefrau als meinen „Rechtsvertreter“ mit und Ihr ist es aufgefallen dass die Richterin Miriam Soehring keinen blassen Schimmer von den Ereignissen hatte. Und auch das Datum 1.12.2017 ist ihr aufgefallen.  
Von einem „Versäumnisurteil“ war bei der Verhandlung am 23.02.2018 niemals die Rede. Die Richterin Soehring kam gleich zur Sache und las Ihr Zettelchen vor. Das Urteil gegen mich war schon fertig. Normaler Weise beginnt eine Verhandlung damit, dass die beiden streitenden Parteien jeweils Ihre Argumente vortragen können.  
Dann sollte der Richter bzw. die Richterin die Parteien nochmals fragen, ob alle Forderungen gegeneinander ausgeglichen wurden. Das tat sie nicht. Sie wusste ja nicht einmal Bescheid, worum es überhaupt geht.  
Und als ich sie fragte, ob sie mein Schreiben erhalten und meine Darstellung auf meiner Website (https://www.oebisfelde-news.com/de/zwangsr%C3%A4umung-von-d%C3%BCsti-s-computer-shop-2017) gelesen hatte, kam ein ganz leises  „Jein“. von einer  Richterin eines Landgerichts.  
Fast genau so wie von einem Schüler, der einen Vortrag halten muss, den er zu Hause vorbereiten sollte. Seine Hausaufgaben hatte er jedoch nicht gemacht, in der Hoffnung, dass er nicht dran kommen würde.  
 
Ja und die Frau Richterin Soehring war genau so in einer misslichen Lage. Sie hoffte, dass ich nicht kommen würde, weil ja alles bereits vorher erledigt war. Geschäft geräumt, Mietschulden bezahlt, Herr Düsterhöft hat seine Versprechen eingehalten und seine Hausaufgaben gemacht. Was man von der Richterin Soehring jedoch nicht behaupten konnte.  
Und um überhaupt etwas zu sagen, schaute sie auf die Klageschrift des Herrn Thomas Köhler auf Ihrem Tisch. Der RA Köhler hatte das Datum 27.11.2017 eingetragen. Das Schreiben vom Landgericht Magdeburg erhielt ich am 1.12.2018. Herr Düsterhöft hatte nun einen Monat Zeit das Ladengeschäft zu räumen und dem Vermieter zu übergeben. Dies ist für eine Gewerbemietobjekt eine sehr kurze Zeitspanne.  
 
Aber Herr Düsterhöft hatte ja die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass der Vermieter Peters sein Angebot zum Kauf annehmen würde. Mit Schreiben vom  4.12.2017 hatte Herr Düsterhöft sogar einen weiteren Versuch der Mediation gestartet, sich an einem neutralen Ort zu treffen, die Klage zurück zu ziehen. Die Schulden beider Firmen gegeneinander auszugleichen erst im neuen Jahr, die restlichen Angelegenheiten zu klären.  
Noch immer hatte ich weder ein „Ja“ noch ein „Nein“ von Vermieter Peters auf mein Angebot erhalten. Ich hatte ja die Hoffnung, noch nicht aufgegeben, im Mietobjekt bleiben zu dürfen.  
Nur ein Anruf und das Wort „Nein“ hätte ausgereicht und ich hätte  bereits vor Weihnachten das Mietobjekt geräumt.  
So wartete ich noch bis zum 27. Dezember 2017! Eine Frechheit sonders Gleichen und ein eindeutiger Beweis dafür, dass der Vermieter Wulfhard Peters und sein krimineller Rechtsverdreher Thomas Köhler, nicht damit rechneten, das ich das Geschäft in nur 3 Tagen vollständig räumen, und auch die Übergabe bereits zum 30. Dezember 2017 schaffen würde.  
Die Frau Richterin Soehring, musste nun krampfhaft einen Grund finden, mir die Schuld zuzuschieben. Auf Ihrem Tisch lag die Klageschrift, die die Frau Schulenburg ausgestellt hatte. Und da stand das Datum 1. Dezember 2017. Und so teilte sie in Ihrem Urteil den Anwesenden mit, ich hätte den Prozess verloren, weil ich am 1. Dezember 2017 das Mietobjekt nicht geräumt hatte.  
  
Völliger Unsinn denn am 01. Dezember 2017 bekam ich erst die Klageschrift des Wulfhard Peters vom Landgericht Magdeburg zugestellt. (Beweis: Siehe Anlagen)  
Es ist unglaublich, wie eine Richterin auf diesen Posten gekommen ist. Das ist ja schlimmer als das Debakel 2006 mit dem Richter Petersen.  Aber die Verhandlung der Frau „Soehring“ toppt alles. Bei allem Respekt, das war Müll!  
Das war keine „Räumungsklage“. Das war keine „Güteverhandlung“. Das war geistiger „Müll“.  
 
Die Richterin Miriam Soehring hat definitiv noch nie eine „Räumungsklage“ zwischen zwei Firmen verhandelt. Dann hätte sie wissen müssen, dass die Räumung eines Gewerbemietobjekts nach einem gewissen Prozedere verläuft. Und zeitlich kann dies von wenigstens 3 Monaten bis mehrere Jahre dauern.  

Nochmals für alle beteiligte Richterinnen, Richter, und Rechstanwälte der Ablauf einer Räumungsklage (inhaltlich, zeitlich):
Punkt 1: Fall: Fristlose Kündigung
Fristlos darf der Vermieter nur kündigen, wenn der Mieter eine erhebliche Vertragsverletzung begangen hat. (Trifft für Firma Düsterhöft nicht zu!)

Solche wichtigen Gründe liegen nach Bürgerlichem Gesetzbuch (§543 BGB) vor, wenn:
  • der Mieter im Zahlungsverzug ist und die Miete nicht zahlt (Trifft für Firma Düsterhöft nicht zu! Illegale Kontenpfändung durch Berner vom Finanzamt Haldensleben. Nur Barzahlung über Kassensystem Firma Düsterhöft im Mietobjekt möglich. Vermieter wurde unzählige Male gebeten, die rückständige Miete abzuholen!
  • Die Firma Horst-Gerhard Düsterhöft hat zu Beginn des Mietverhältnisses 30.05.2008 eine Mietkaution in Höhe vor 730,00€ beim Vermieter Wulfhard Peters hinterlegt!
  • Unter Verwendung des Mietkautionsrechners https://www.prinz.law/kautions-zins/
    kommt man auf einen Betrag von 808,00€.
  • Diese Mietkaution dient als „Puffer“ für die der Mieter nicht selbst die Schuld trägt z.B. längere Krankheit, illegale Kontenpfändung des Geschäftskontos, geringe monatliche Einnahmen z.B. als Folge eines Einbruchs bei dem hoher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist usw. Mit Zinsen beläuft sich diese derzeit auf über 800,00€ Schulden des Vermieters Peters gegenüber der Firma Düsterhöft!
  • Der Mieter die Miete ständig zu spät zahlt (Trifft für Firma Düsterhöft nicht zu! Neun Jahre und 9 Monate stets pünktliche Zahlung, für ein marodes Mietobjekt, in dem der Vermieter es nicht schafft, notwendige Reparaturen nach Einbrüchen durchzuführen und bauliche Standards zu schaffen, die es mir ermöglichen, eine Versicherung gegen Einbruch, Diebstahl und Vandalismus abzuschließen).
  • Der Mieter die Wohnung mutwillig massiv beschädigt oder erheblich vernachlässigt  (Trifft für Firma Düsterhöft nicht zu! Im Gegenteil Wertsteigerung des Mietobjekts durch Reparaturen, Reinigung usw.).
  • Der Mieter trotz Abmahnung häufig den Hausfrieden stört, zum Beispiel durch Lärm (Trifft für Firma Düsterhöft nicht zu! Keine Abmahnung, keine Störung des Hausfriedens, kein Lärm oder sonstiges!
  • Der Mieter Dritte ohne Zustimmung des Vermieters dauerhaft bei sich wohnen lässt (Trifft für Firma Düsterhöft nicht zu! Es handelt sich um ein Gewerbemietobjekt, Ladengeschäft, das laut Mietvertrag vom 30.04.2008 nicht an Dritte untervermietet werden darf!
  • Der Mieter die Wohnung anders nutzt als erlaubt – etwa, indem er ein Nagelstudio eröffnet (Trifft für Firma Düsterhöft nicht zu! Ladengeschäft im IT Bereich, Dienstleister, Werkstatt von Anfang bis Ende.


  
Punkt 2: Dauer einer Räumungsklage
Der Weg von der Räumungsklage bis zur Zwangsräumung kann unterschiedlich lange dauern. „Wenn es schnell geht, drei Monate (Tifft für Firma Düsterhöft nicht zu! Räumung des Mietobjekts innerhalb von 3 Tagen! Das ist Weltrekord!). Bei einfachen Fällen sind es meist fünf bis sechs Monate“, sagt Grimm. Es könne aber auch zwei Jahre oder länger dauern: „Zum Beispiel, wenn bei gesundheitlichen Problemen des Mieters ein Gutachten eingeholt werden muss.“ Bei einem „Versäumnisurteil“ (Trifft für Firma Düsterhöft nicht zu, denn die Räumung war bereits zwei Monate vor der „Güteverhandlung“! dauert es laut dem Fachanwalt oft nur wenige Monate bis zum Urteil, dass dann sofort vollstreckbar ist.
Punkt 3: Wie Mieter jetzt noch die Räumungsklage abwenden können
Mieter können den Streit vor Gericht – und die damit verbundenen Kosten – vermeiden.
Bei Mietrückstand: Mietschulden begleichen
Kann der Mieter seine Mietschulden begleichen, werden Kündigung und Räumungsklage laut Bürgerlichem Gesetzbuch unwirksam. Ab Zustellung der Räumungsklage (Im Fall Peters gegen Düsterhöft war dies der  1.12.2017) tickt hierfür die Uhr: Dem Mieter bleiben zwei Monate Zeit, seine Mietschulden zu begleichen. Trifft für Firma Düsterhöft zu! Mietschulden innerhalb von 2 Monaten beglichen!“

Punkt 4: Bei geringer Erfolgsaussicht: Auszug
Rechnet sich der Mieter (Firma Horst-Gerhard Düsterhöft) geringe Chancen (Mieter hat zum 31.12.2017 fristlos dem Mieter Wulfhard Peters gekündigt und Räumung und Übergabe des Mietobjekts mitgeteilt!) aus, vor Gericht gegen die Räumungsklage vorgehen zu können, so kann er den Gerichtstermin und die Zwangsräumung durch seinen Auszug vermeiden. Indem er die Wohnung wieder dem Vermieter übergibt (Am 30.12.2017 16:00Uhr, 4 Zeugen), erlischt die Räumungsklage (Warum dann eine Verhandlung vor dem Landgericht Magdeburg am 23.02.2018, zwei Monate nach Räumung und Übergabe des Mietobjekts durch den Mieter Firma Horst-Gerhard Düsterhöft?!

Punkt 5: Räumungsklage sollte nur mit gutem Grund durchgezogen werden (Bitte mir mal einen logischen und plausiblen Grund nennen, warum sich dieser ganze Mist nun schon über ein Jahr hinzieht? Für nichts und wieder nichts.
Außer veschwendeter Steuergelder, Kosten, Nerven, Zeit und Geld! Haben denn Richter am Landgericht Magdeburg und am Amtsgericht Haldensleben so viel Zeit sich mit einem Fall zu beschäftigen, der gar keiner ist?
Eine Räumungsklage kann sich lange hinziehen, teuer werden und zehrt stark an den Nerven. Wer ein solches Verfahren auf sich nimmt, sollte es darum nur tun, wenn er gute Aussicht auf Erfolg hat: Als Vermieter mit starken Beweisen für die Vertragsverletzung des Mieters oder berechtigtem Eigeninteresse – als Mieter mit klarem Widerspruchs- oder Härtefallgrund. (Mein Gott der Mieter Firma Düsterhöft hat  dem Vermieter Peters fristlos zum 31.12.2017 gekündigt! Weil ich starke Beweise für die Vertragsverletzungen des Vermieters habe! Lest Euch meinen Artikel auf https://www.oebisfelde-news.com/de/zwangsr%C3%A4umung-von-d%C3%BCsti-s-computer-shop-2017 durch, schaut Euch die Bilder der stümperhaften Reparaturen nach dem Einbruch 2014 an.
Werter Richter Petersen, ich lade Sie und die Richterin Frau Miriam Soehring ein, nach Oebisfelde zu kommen. Wir gehen in das Mietobjekt Gardelegener Str. 9 des Wulfhard Peters. Dort kann ich Ihnen beweisen, warum ich diesen Schuppen nicht mal geschenkt haben will. In meinem Artikel oben sehen Sie ein Foto des beschädigten hinteren Fensters. Durch den Plasterahmen sind von innen zwei Holzschrauben reingedreht. Das Schloss ist ausgebrochen. Wenn Sie von Außen dagegen drücken ist das Fenster offen. An der Eingangstür brauchen Sie von außen nur 6 Holzschrauben rausdrehen und schon fällt das Türschloss raus.  
Momentan hat er Herr Wulfhard Peters wieder einen Dummen Mieter gefunden, ein Türke, der einen weiteren Dönerladen eröffnen will. Die Fenster sind mit Zeitungen von innen beklebt. Auf dem Fußweg ist alles voll mit weißer Farbe. Ich verstehe nicht, warum Sie mir nicht glauben?!  
Punkt 6: Alternativen zur Räumungsklage
Lass uns nochmal drüber reden“ – lässt sich das bei einer Räumungsklage noch einfach so sagen? Mietrechtsexperte Markel meint: „Prinzipiell ist das selbst bei einer schon eingereichten Räumungsklage jederzeit möglich, aber unrealistisch.“ Denn in den meisten Fällen gehe es um einen Zahlungsrückstand, dann sei Schlichtung oder Mediation nicht erfolgsversprechend. Nur wenn unterdrückte Emotionen der Auslöser für die Räumungskündigung seien, könne zum Beispiel eine Mediation (mindestens 6 Mal hat die Firma Horst-Gerhard Düsterhöft der Versuch der Mediation dem Vermieter, seinem Rechtsanwalt Köhler und der Richterin Miriam Soehring angeboten) unter Umständen helfen.
Eine Alternative zum Gerichtsverfahren ist vorgerichtliches Mietforderungsmanagement. Laut Markel handelt es sich hierbei um eine einvernehmliche Problemlösung zwischen Vermieter und Mieter, die ein Beratungsprofi gezielt unterstützt. „Statt auf ein Urteil warten zu müssen, erhält der Vermieter meist die Zusage  einer Mietschuldenübernahme oder eine vollstreckbare notarielle Urkunde, mit der er seine Ansprüche umgehend ausgleichen kann." Dies sei zu einem Bruchteil der Gerichtskosten und der Zeit möglich. (Auch dies wurde durch den Mieter, Firma Düsterhöft im Vorfeld der Verhandlung zu 100% erfüllt!)
Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/raeumungsklage-ablauf-dauer-kosten.html

Werter Richter Petersen, kommen Ihnen da, als halbwegs gebildeter Mensch nicht auch Zweifel, dass in der Gerichtsverhandlung vom 23.02.2018 der Frau Richterin Miriam Soehring einiges ganz gehörig in die „Hose gegangen“ ist. Das was hier passiert hat mit Recht in keiner Weise zu tun. Die Wissenschaft spricht hier von „Bossing“ - eine sehr deutsche Mobbing-Variante, Folge einer strengen Hirarchie in Unternehmen, aber auch in Behörden, Gerichten und der Politik.
Ich bin in diesem Fall das Bossing“ Opfer, dass sich anmaßt die Rolle des Rechtsanwalts und sogar des Richters selbst zu übernehmen. Die „Bossing Opfer“ sind in der Regel keine Drückeberger oder Faulpelze, sondern in ihrem Tätigkeitsfeld stets fleißig, kreativ und anpassungsfähig. Sie haben ein eigenes Rechtsverständnis, nämlich Konflikte gewaltlos, ohne großen Zeitaufwand, kostengünstig, ohne Rechtsanwälte und ohne Gerichte zu lösen.  
In der Wissenschaft spricht man von Mediation. Dies ist jedoch nicht im Interesse der Rechtsanwälte, der Gerichtsvollzieher, der Behörden (Hauptzollamt, Polizei) und auch nicht im Interesse der Gerichte, der Justizangestellten und der Richter, die ja dadurch nichts verdienen.
Und wenn dann so ein „Bossing Opfer“ sich anmaßt, die Rolle eines Rechtsanwalts bzw. eines Richters zu übernehmen, dann fühlen sich die „Bossing Täter“ bedroht. Besonders Führungskräfte (Richter, CEOs, leitende Beamte, Politiker  wollen Ihren Status nicht verlieren und setzen auf Konfrontation, um das Bossing Opfer zu zermürben, zu demütigen, zu schikanieren, finanziell zu schädigen, den guten Ruf zu zerstören und schließlich zum Aufgeben zu bewegen.  
 
Im schlimmsten Fall sogar, die Familie des Bossing-Opfers anzugreifen, wie geschehen am 23.05.2016, und am 11.09.2018. Laut Thüringer Urteil verletzt dieser Psychoterror nicht nur die Menschenwürde, sondern berührt auch die Grenze der strafbaren Körperverletzung.  
 
Und wenn dann das „Bossing-Opfer“ sogar über Möglichkeiten verfügt, die Schandtaten der „Bossing-Täter“ an die Öffentlichkeit zu bringen, dann schrillen die Alarmglocken der Bossing Täter.  
Werter Herr Petersen, ich hatte Ihnen ja bereits 2006 mitgeteilt, dass ich meine Internetpräsentationen seit 2001 selbst erstelle und Missstände in unserer Gesellschaft an die Öffentlichkeit bringe. Damals war es die Mobbing Geschichte meines früheren Arbeitgebers, des Kultusministeriums Magdeburg unter seinen führenden Köpfen, Leimbach, Seegebarth, Willems, Wahner-Willems, Reinhard, Leabe, Kölsch und natürlich auch Ihrer Person als Jugendrichter am Amtsgericht Haldensleben.  
Ich vermute mal, das auch Sie, wie Ihr Kollege der Richter Mersch der CDU angehören. Sie kommen wahrscheinlich alle samt aus den alten Bundesländern und sollten in Sachsen-Anhalt den dummen Ossis beibringen, wie Kapitalismus funktionieren soll.
 
Und die Akademiker, insbesondere parteilose, atheistisch, darwinistisch und auch ein wenig marxistisch erzogene kreative Lehrer sollten als Erste ausgeschaltet werden.  
So war die Anklage 2006 vor Ihrem Gericht in Haldensleben der Erste Versuch, Gründe zu konstruieren, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden.  
 
Dies ist Ihnen jedoch Ihnen jedoch nicht gelungen und weil ich Sie in der Öffentlichkeit über meine Webseiten bloß stellte, rächten Sie in in der Folge damit, dass Sie Ihre Richterkolleginnen und Kollegen, die Staatsanwaltschaft Magdeburg dahingehend instruierten, mir Schaden zuzufügen, wo es nur geht.  
 
So habe ich vor den Gerichten in Haldensleben, Wolmirstedt, Magdeburg nicht einen einzigen Gerichtsprozess gewonnen. Später kamen dann mit Gründung meines Unternehmens 2008 der  Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (Heute Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt), dann 2016, die Leiterin des Hauptzollamtes Magdeburg, Frau Dorothee Deutschen und aktuell, auch der Innenminister Holger Stahlknecht hinzu. Alles samt, Parteifreunde der CDU.
Und weil ich diese Vettern- und Cousinenwirtschaft im Bundesland Sachsen-Anhalt aufdeckte, wurde ich zum „Staatsfeind“ Nr. 1.
Der Überfall am 11.09.2018 diente nun dazu, mich zu provozieren, um eine rechtliche Grundlage zu haben, mich aus dem Verkehr zu ziehen.  Denn das, was der Beamte Vorname Nachname vom Hauptzollamt Magdeburg mitnahm, gehörte ja nicht dem „Gerhard Düsterhöft“, sondern es waren Familienandenken, Schmuck und Geld meiner Ehefrau und unserer Enkelkinder, Spielsachen, ganz persönliche Sachen, wie meine alte Spiegelreflexkamera, in der sich noch ein Film befand oder die defekte Taschenuhr meines Vaters, ein Andenken, und meine drei Bände über Charles Darwin und unser altes Auto, das in Erster Linie der Mobilität meiner Ehefrau und der Enkelkinder  diente.  
 
Ja und nun geht es ja darum, zu klären wer der Hauptverantwortliche für diese Straftaten ist. Oder anders ausgedrückt, wer bekommt jetzt die „Arschkarte“ und soll den Schaden von ca. 50.000,00€ bezahlen, der der Familie Düsterhöft zugefügt wurde.  
 
Herr Vorname Nachname hat mittlerweile drei Anzeigen vor dem LKA Magdeburg bekommen, weil er sich als Einziger zu dem Überfall bekannt hatte. Hier fehlt noch die Anzeige des Vaters, des kleinen Jonas Hein (4 Jahre), wegen seelischer Folter eines Kindes oder man kann sagen Missbrauch von Schutzbefohlenen.   
 
Und von mir kommt noch eine Anzeige wegen Erpressung, Bedrohung eines Rentnerehepaares und Anstiftung zur Hehlerei. Er drohte uns damit die gestohlenen Sachwerte auf EBAY zu versteigern und nochmal wieder zu kommen.  
 
Als Nächstes hat die Frau Dorothee Deutschen eine Anzeige erhalten wegen Beihilfe zu mehreren schweren Straftaten. Zusammen mit dem gerichtlichen Mahnbescheid von 2016 kommen wir auf eine Schadenersatzforderung von 27.000,00€. Im schlimmsten Fall, wenn ich Ihr nachweisen kann, dass Sie den Überfall angestiftet hatte, kommt sie nicht unter einer Strafe von 50.000,00€ davon.  
 
Und nicht zu vergessenen, die gestohlenen Artikel die ich als Unternehmer normaler Weise Gewinn bringend verkaufen muss. Kann ich dies nicht, entgehen dem Fiskus Steuern von ca. 3000,00€.
Da wird der Herr Olaf Scholz sicher nicht mit einverstanden sein, wenn eine Direktorin des Hauptzollamtes Magdeburg Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet.  
 
Ja und jetzt fehlen ja noch die 4 bewaffneten Täter, die an der Misshandlung von Schutzbefohlenen unter achtzehn Jahren und eines wehrlosen gebrechlichen Rentnerehepaares beteiligt waren. Das Strafmaß können Sie, werter Richter Petersen der unteren Tabelle entnehmen:
§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die:
 
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2.einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/225.html

Da sie in Dienstuniformen waren, jedoch sich nicht zu erkennen gaben und auch ihren Vorgesetzten nicht anrufen wollten, müsste ich gegen den obersten Dienstherren die Anzeige erstatten. Das wäre meines Wissens der Innenminister Holger Stahlknecht (CDU).  
 
Zwei weitere Anzeigen gehen noch an den Vorstandsvorsitzenden der DAK Gesundheit, Herrn Andreas Storm ein wegen Verleumdung § 187 StGB, Anstiftung zu schweren Straftaten § 126 StGB. Einmal von meiner Ehefrau. Sie war zahlendes Mitglied der DAK Gesundheit bis zu illegalen Sperre Ihres Postbank Kontos am 23.05.2016. Obwohl die illegale Kontenpfändung im August 2016 aufgehoben wurde, erhielt sie Ihr Geld bis heute nicht zurück.  
 
Das Konto wurde am 22.09.2016 „ausgekehrt“ und geschlossen. Der Betrag wurde auf das Konto des Hauptzollamts Magdeburg überwiesen.  Dies ist Diebstahl § 242.  
§ 26
Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
 
§ 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
Unter anderem auch die meinem Unternehmen zustehende Vorsteuer für das II. Quartal 2016 in Höhe von 929,96€ gestohlen. Nochmals Diebstahl von Firmeneigentum §242.
(Beweise: Siehe Anlagen).
Werte Herr Richter Petersen, ich komme nochmals auf das Zustandekommen des Urteils des Landgerichts Magdeburg vom 23.02.2018 zurück. Wie ich Ihnen ausführlich unter Darlegung unzähliger Beweise mitgeteilt hatte, wurde dieses Urteil der Richterin Soehring als „Versäumnisurteil“ deklariert. Und der Richter Mersch und das Amtsgericht Haldensleben, das Oberlandesgericht Naumburg und sämtliche Richterinnen, Richter und Justizangestellten traten in der Folge nun ordentlich auf den Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft ein.  
Wann wird eigentlich ein „Versäumnisurteil“ zu dem AZ. 9O 1336/17*408* von einem Gericht ausgesprochen? Die Antwort liegt in dem Schreiben des Ladung zur Güteverhandlung  am 23.02.2018 selbst. Dieses Schreiben der Richterin Miriam Soehring erhielt ich am  
1. Dezember  2017 und darin steht klar und deutlich:
 
Anlage 1. Buchstabe A, mit rosa  Rosa Marker markiert):
Zu dem Termin wird das persönliche Erscheinen der Parteien zum Versuch einer gütlichen Einigung und zur Erörterung und Sachaufklärung angeordnet.  
Erscheinen der Kläger (Vermieter) und der Angeklagte (Mieter) nicht persönlich wird ein „Versäumnisurteil“ ausgesprochen, für die Partei, die unentschuldigt der Güteverhandlung fern bleibt.  
1. Der Angeklagte und seine Ehefrau als Rechtsbeistand, Herr Horst-Gerhard Düsterhöft und Frau Viola Düsterhöft waren persönlich zur Güteverhandlung erschienen.
2. Der Kläger Herr Wulfhard Peters und die mit der Verwaltung des Mietobjektes betraute Tochter, Sandra Peters (Anlage 2), waren beide nicht erschienen.

Werter Herr Richter Petersen, nun erklären Sie mir und meiner Ehefrau bitte, warum das „Versäumnisurteil“ gegen mich, den Angeklagten CEO der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft ausgesprochen wurde, obwohl ich anwesend war.  
Der Kläger, Herr Wulfhard Peters und auch die Frau Sandra Peters durften unentschuldigt der Verhandlung fern bleiben, ohne eine Strafe zu erhalten. Und die Frau Vorsitzende Richterin Miriam Soehring hat das in geistiger Umnachtung gar nicht mitbekommen?  
Anlage 1. Buchstabe A:
Die Güteverhandlung am 23.02.2018 sollte dazu dienen, eine gütliche Einigung der streitenden Parteien, zweier Oebisfelder Firmen (Bau Peters, DÜSTI‘s Computer-Shop), herbei zu führen und zur Sachaufklärung beitragen.  
Werter Herr Petersen, nun erklären Sie mir bitte mal, warum Ihre Kollegin, die Frau Richterin Miriam Soehring bei dieser Verhandlung nicht einmal feststellte, dass der Angeklagte Herr Horst-Gerhard Düsterhöft bereits zum 31.12.2017 das Mietobjekt geräumt und auch sämtliche rückständigen Mietzahlungen überwiesen hatte.  
 
Ich habe schon auf mehreren Gerichtsverhandlungen meine Interessen vertreten.  Das, was ich in Magdeburg erlebte, das war keine „Güteverhandlung“, dass war großer Mist.  
Nicht die Richterin Miriam Soehring führte die Verhandlung, sondern der Rechtsanwalt Thomas Köhler forderte lautstark das „Versäumnisurteil“ und auch die Zahlung seiner Rechtsanwaltsgebühren.  
Dann begann ein Wortgefecht zwischen dem Herrn Köhler und mir. Die Richterin traute sich nicht die streitenden Parteien zur Mäßigung aufzurufen. Sie war völlig hilflos und überfordert und tat mir im Endeffekt sogar leid.  
 
Dann las sie von einem Blatt genau das ab, was später in dem Urteil stand. Das war kein Richterspruch, sondern ein Ablesen des Schreibens von der Justizangestellten Schulenburg verfasst.  
Diese Person hat bewusst auch den Briefverkehr mit der Richterin Soehring abgefangen und manipuliert.  
Die Frau Schulenburg hat den Streitwert falsch ausgerechnet und abgezeichnet. Die Frau Schulenburg verweigerte mir am Telefon den Kontakt mit der Richterin Soehring. Sie verlangte von mir Mitte Januar 2018 bei einem Telefonat, dass ich an die Richterin persönlich schreiben solle.  
Was ich auch tat und zwar 30 Seiten und eine Woche vor der Güteverhandlung nochmals 10 Seiten in denen ich den Ablauf schilderte und die Frau Soehring bat, die Verhandlung zu verschieben, weil die Frau Stefanie Wulf mich nicht vertreten wollte und mein Rechtsanwalt Thomas Pessel in Urlaub in Urlaub war. In diesem Schreiben verlangte ich auch ein „Attest“ des Klägers Wulfhard Peters, welches ihm bescheinigen solle, dass er so krank sei, nicht zur Güteverhandlung zu erscheinen.  
 
Immer wieder keine Antwort von der Richterin Soehring. Meine Einschreiben wurden von Justizangestellten abgefangen und die Frau Schulenburg antwortete mir stets, ich solle mir einen Rechtsanwalt nehmen.  
Das ist Mobbing in einer Form, wie ich es zuletzt im Gymnasium in Weferlingen unter der Schulleiterin Wahner-Willems erlebte.  
Eine Frechheit sonders gleichen und ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 101. (1)“...Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
 
Die „Güteverhandlung“ am 23.02.2018 war mehr ein Tribunal. Schon von Anfang an stand die Schuld des Angeklagten Horst-Gerhard Düsterhöft fest. Schuldig für den Angeklagten Düsterhöft! Nur weil die Richterin Miriam Soehring zu faul war, sich mit der Klageschrift des Wulfhard Peters zu beschäftigen.  
Den Angeklagten „Schuldig“ zu sprechen, weil sich kein Rechtsanwalt fand? So etwas gab es bereits in Deutscher Geschichte. Diese Verfahrensweise praktizierten Nazi Gerichte unter Freisler. Die Angeklagten waren bereits zum Tode verurteilt, auch wenn sie einen Rechtsanwalt mit dabei gehabt hätten.  

Ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, einem Menschen das Recht zu nehmen sich selbst vor Gericht zu verteidigen.  
Werter Herr Petersen. Bitte zeigen Sie mir ein Gesetz, in dem steht, dass ich mich nicht selbst vor dem Landgericht Magdeburg verteidigen darf. Und wie verhält es sich mit dem Grundsatz: „In dubio pro reo“? Für die Richterin Soehring, für den Richter Mersch, für den Richter Petersen 2006 gilt dieser Grundsatz nicht.  
 
Schämen Sie sich alle 3 Richter, sind Ihres Amtes nicht würdig. Sie sollten als Richter Autoritäten sein, die den Schwachen, den Armen und den Menschen helfen die von anderen gemobbt und unterdrückt werden. Aber was Sie praktizieren ist Mobbing, Bossing  mir gegenüber  aus Frustration, aus Langeweile, aus Missgunst, aus Besitzstandswahrung, Intoleranz, Desinteresse, Faulheit sich mit dem Fall zu beschäftigen.  

Und das Schlimmste, in Ihrer Arroganz und Überheblichkeit reden Sie nicht einmal mit Menschen, die geistig weit über Ihnen stehen. Sie sind sich der Tragweite Ihres Verhaltens nicht bewusst und werden selbst zu Tätern. Sie decken Straftaten ohne diese zu hinterfragen, nur weil Sie eine Richter-Robe tragen dürfen.  
Sie fühlen sich durch das Bossing-Opfer Horst-Gerhard Düsterhöft gefährdet oder beeinträchtigt und versuchen so von Ihrem eigenen Unvermögen abzulenken.  
Sie sollten als Autoritäten Vorbild für unsere Kinder und Jugend sein. Und nicht auf den am Boden liegenden, immer weiter eintreten bis dieser physisch vernichtet ist. Sie sollten Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen und auch akzeptieren, dass es Menschen gibt, die Ihnen geistig weit überlegen sind.  
 
Ich verspreche Ihnen hoch und heilig, dass ich diese Einstellung in keiner Weise tolerieren werde. Ich werde Möglichkeiten und Wege finden, ihre Schandtaten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.  
 
Ja, Werter Richter Petersen, ich hatte die Sache mit dem Mobbing damals durch das Kultusministerium Magdeburg schon fast vergessen. Auch die  Artikel  auf meiner  Website https://mobbing-gegen-lehrer.de hatte ich entfernt.  Den Gerichtsprozess gegen das Land Sachsen-Anhalt für meine Rehabilitation als Lehrer hatte ich Ende August 2008 gewonnen. Ein Erfolg den ich nicht meinem damaligen Rechtsanwalt Thomas Köhler zu verdanken habe, sondern meiner Gründlichkeit, meinem Wissen und Können, auch ohne Jura Studium Recht und Unrecht zu unterscheiden.  
 
Jura studieren, ein Rechtsanwalt oder Richter werden, dazu braucht man nicht viel Geist. Ich würde es mir sogar auch heute noch im Alter von 64 Jahren zutrauen mich auf die Schulbank zu setzen und ganz nebenbei als Rentner Jura zu studieren.  
Es ist nur so, ich halte nicht viel von stupiden Geplappere über Paragraphen und Gerichtsurteilen. Das stiehlt kostbare Lebenszeit und verschlimmert nur die Konflikte.  
Ja, nun sollten wir zu einem Ende kommen. Es geht ja schließlich um die Bestrafung der Verantwortlichen die meine Familie überfallen haben. Und da ist, wie bereits gesagt noch ein Sachverhalt zu klären.  
 
Werter Richter Petersen, das Schreiben, das die 8 Täter am 11.09.2018 mitbrachten, trug den Namen des Richters Mersch. Seine Unterschrift fehlte jedoch, genau so, wie das Dienstsiegel des Amtsgerichts Haldensleben.  
 
Es war somit eine billige Fälschung, die ich mit Adobe Photoshop in wenigen Minuten selbst anfertigen könnte. Ich verlange eine eidesstattliche Erklärung von diesem Richter Mersch, dass er mit der Sache nichts zu tun hat.  
 
Falls er sich verweigern sollte, würde ich darum bitten, mir eine beglaubigte Kopie des vollstreckbaren Titels der DAK Gesundheit gegen die Firma Horst-Gerhard Düsterhöft aus dem Jahre 2009, vorzulegen. Aus diesem Schreiben sollte ersichtlich sein welches Gericht den Titel erwirkt hat. Die Unterschrift des zuständigen Richters sollte nicht fehlen.  
 
Mein Rechtsanwalt Paul aus Klötze behauptete, eine Institution des öffentlichen Rechts (Legislative) kann sich selbst einen „vollstreckbaren Titel“ schreiben und damit das Hauptzollamt und die Polizei (Exikutive) beauftragen, eine Hausdurchsuchung und Vollstreckung durchzuführen, ohne dass die  Judikative (Richter bzw. Gericht) eingeschaltet werden müsste.   
Dies würde ja die „Gewaltenteilung“ auf der das Rechtssystem und die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland beruhen ad absurdum führen. Bitte mal um Nachhilfe durch einen Richter.  
Meiner Meinung nach, wäre das dann Diktatur, wenn der Staat bzw. öffentliche Einrichtungen  einfach die Vollstreckungsorgane in das Haus der Familie Düsterhöft schicken können und Geschäftskonten und Privatkonten ohne Titel sperren können.  

Und in dem Fall Peters gegen Düsterhöft vor dem Landgericht Magdeburg, bitte nochmals eine Antwort von Richter Mersch.   
Der Rechtsanwalt Köhler hat den Streitwert extra auf 6000,00€ hoch geschraubt und die Zuständigkeit an das Landgericht Magdeburg übertragen. Obwohl ich in meinen Berechnungen nur auf 4500,00€ Streitwert komme, weil ich ja selbst keine Rechtsanwaltskosten habe.  Abzüglich der von mir hinterlegten Mietkaution sogar noch weniger. So frage ich mich, warum wurde die Zuständigkeit der so genannte Räumungsklage nicht an das  Amtsgericht Haldensleben übertragen?  
Und wie kann es sein, dass der Herr Köhler es schafft dann plötzlich einen Fall der vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt wurde, einfach so zum Amtsgericht Haldensleben runter zu stufen? Das Amtsgericht Haldensleben und in beiden Fällen der Richter Mersch „entzieht“ mich meiner Richterin Miriam Soehring und dem Richter, der den Titel der DAK Gesundheit erwirkt haben soll.  
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland  Artikel 101: Absatz 1, sind Ausnahmegerichte unzulässig. Und niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.  
Und Absatz 2: „Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.“  
Wie kann es sein, dass ein popliger Rechtsanwalt Thomas Köhler mit einem Urteil das „vorläufig vollstreckbar“ ist und gegen dass ich noch heute „Rechtsmittel einlegen könnte“ einfach zur Kreissparkasse Börde gegen, und mein privates Girokonto sperren lassen kann. Das ist echt Krank!  
Und der Richter Mersch leistet noch Beihilfe §27 zu einer Straftat, indem er die Verleumdung und Kreditgefährdung der Firma Horst Gerhard Düsterhöft noch unterstützt.
§ 27
Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

Und im Fall des Angriffs auf meine Familie läuft das genau umgekehrt. Da will der Beamte Vorname Nachname zunächst 17.000,00€ pfänden, stürmt mit 8 Mann mein Haus und begeht im Namen des Richters Mersch, von einem kleinen Amtsgericht Haldensleben Straftaten.  

Und nachdem ich Ihm auf meiner Website erklärt hatte, dass das Amtsgericht Haldensleben gar nicht für eine derartige Summe, weit über 5000,00€ zuständig sei. Fällt dieser Beamte Vorname Nachname auch gleich auf meine Falle rein, und senkt den pfändbaren Betrag von 17.000,00€ auf 4.382,04€, um somit mein IngDiba Konto sperren zu können. Denn dann hätte ja das Schreiben von Richter Mersch, das die Täter beim Überfall mitbrachten, seinen Zweck erfüllt. Er braucht ja den Namen eines Richters Mersch, um die Sperre meines IngDiba Kontos die Hausdurchsuchung und die Vollstreckung am 11.09.2018 zu rechtfertigen.   

 
Nur für den Richter Mersch wird es jetzt problematisch. Welchen Betrag schulde ich denn nun der DAK Gesundheit? Sind es 17.000,00€ oder 4.382,04€?  
Werter Richter Petersen, um diese Frage zu beantworten, müssten Sie mir nur die beglaubigte Kopie des vollstreckbaren Titels der DAK Gesundheit präsentieren.  
Und nun?  
Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Der Herr Vorname Nachname  hat die „Arschkarte“ und wird für seine Taten die gerechte Strafe bekommen. Und ich denke schon, dass ein Bundesrichter in diesem Fall eine Gefängnisstrafe aussprechen wird.
Der Richter Mersch könnte seinen Kopf noch retten, indem er behauptet, dass die Justizangestellte „Müller“ gar nicht existiert und dass jemand seinen Namen nur missbraucht hatte. Es fehlte ja seine Unterschrift.  
Würde er jetzt jedoch behaupten er hat sein Einverständnis zum Überfall erteilt, dann würde ich Ihn natürlich mit dem hohen Betrag von 17.000,00€ konfrontieren. Um diese Summe ging es bei dem Überfall am 11.09.2018.  
Für solch eine hohe Schadensumme wäre ein Amtsgericht Haldensleben (bis 5000,00€ Schadenssumme) überhaupt nicht zuständig. Dann müsste der Gerichtsprozess schon vor einem Landgericht oder sogar vor einem Bundesgericht verhandelt worden sein.  
Und werte Richterinnen und Richter, bei einer derartigen Schadenssumme aus dem Jahr 2009, müsste wenigsten ein Eintrag über diese Summe in der Schufa des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft stehen. Ein Schufa Score von 98,6% von 100% passt hier genau so wenig, wie ein Bürgel Index von 2,2 der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft. Was das bedeutet? Beweise: Siehe Anlagen  
Ja, Werte Richterinnen und Richter, im Schach würde man nun sagen „Schach Matt“.  
Werter Richter Petersen, das was Ihr Kollege Mersch hier praktizierte ist ja noch bescheuerter als Ihre Geschichte 2006. Jedem halbwegs normal denkendem Menschen fällt auf, dass der Richter Mersch, von seinem Job keinen blassen Schimmer hat, und dass er nur eines erreichen will, nämlich Rufmord gegen Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft zu betreiben.  
Werter Richter Petersen, ich verlange umgehend Antworten, von Richter Mersch zu den oben gestellten Fragen. Er hat in diesem Fall jetzt die „Arschkarte“. Ich gebe Ihm bis zum 12.11.2018  Gelegenheit seine Unschuld zu beweisen.  

 
Wenn er der Meinung ist, ich sei schuldig, dann sollte er es mir mit Taten beweisen. Wir wollen die gestohlenen Sachen (Siehe Anlagen) und Geldwerte bis zum 15.11.2018 zurück. Herr Mersch und Herr Vorname Nachname kommen persönlich nach Oebisfelde und entschuldigen sich bei meiner Ehefrau und bei mir, für den Mist, den die beide verzapft haben.  
 
Verweigert er sich meinem Anliegen, werde ich alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten und Mittel gegen den Herrn Mersch auszuschöpfen. Die Verfassungsbeschwerden gegen einige Richter sind in Arbeit.  
Es erscheinen sämtliche Dokumente ab 2002, die mit dem Amtsgericht Haldensleben und den Mobbing Vorkommnissen zu tun haben, auf meinen Internetseiten. Diverse Schadenersatzklagen werden folgen.  
Ich werde auf Youtube einen eigenen Kanal „DÜSTI-Leaks“  eröffnen, auf dem ich Namen und Taten der Öffentlichkeit zugänglich mache.  
 
Es gibt nur einen Weg, diesen Wahnsinn zu beenden. Meine Forderungen konnten Sie lesen. Ich denke schon, dass es noch nicht zu spät ist.  Es liegt an Ihnen, werte Richterinnen und Richter, ob wir uns weiter bekriegen,  oder wir zum normalen Leben übergehen sollten.  
Die privaten und öffentlichen Medien hatte ich bereits kontaktiert. SAT 1 und VOX warten nur auf meine Geschichte. ARD/ZDF/MDR Altmark-Zeitung wurden kontaktiert.  
Der Helmut Block Inhaber des Block-Verlags und Vorstandsmitglied von Radio SAW ist mir noch einen Gefallen schuldig. Schließlich hatte ich 2012 seinen Verlag gerettet, indem ich die gelöschten Daten von der Festplatte des Hauptrechners des Verlages wieder herstellte.  
Für den Herrn Richter Mersch noch ein kleiner Beitrag über „Rechtsbeugung“ durch Richter, Amtsträger usw.  
Zitat:  
Aus diesem Grund kennt das Strafrecht die Rechtsbeugung im Sinne des § 339 StGB. Demnach macht sich ein Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter strafbar, der zugunsten oder zum Nachteil einer Partei das Recht beugt. Somit geht es primär um die vorsätzliche falsche Anwendung von Recht. Die Rechtsbeugung kann auch durch Unterlassen begangen werden.
Die Definition der Rechtsbeugung ist jedoch umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt eine Rechtsbeugung nur dann an, wenn der Amtsträger sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt (BGH, Urteil vom 4. September 2001, 5 StR 92/01). Vertritt ein Richter dagegen lediglich eine unvertretbare (Minder-) Ansicht, liegt noch keine Rechtsbeugung vor. Der BGH möchte dadurch verhindern, dass die Unabhängigkeit des Richters zu stark eingeschränkt wird.“
Als Inhaber einer Firma bin ich berechtigt, dem Amtsgericht Haldensleben und seinem Direktor Reimo Andre Petersen meine Arbeitszeit für das Verfassen dieses Schreibens und meine Betriebskosten  in Rechnung zu stellen.  
Meine Betriebsnummer: 18683812 die UST-ID: DE159981190
Rechnung Nr. 043/2018
1.  0-27 Beratungskosten, Schreibarbeit
(pro Stunde 150,00€) 10 Stunden  1500,00€
2.  0-30 Betriebskosten, Strom, Internet, Drucker, PC,
Material     200,00€
3.  0-36 Porto, Postgebühren Einschreiben                                20,00€
4.  0-05 Mietkosten für Leihwagen der Familie Terciu
         in der Zeit vom 10.09.2018 – 31.10.2018                                   2040,00€
                                                           Gesamt (inkl. MwSt. 19%)    3760,00€    
Zahlbar sofort ohne Abzug bis spätestens 16. November 2018.
Bitte beachten! Eine Mahnung erfolgt nicht bei Zahlungsverzug, sondern sofort ein gerichtlicher Mahnbescheid. Verzugszinsen betragen 10% pro Monat.  
Es gelten die AGB der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft: https://aldicomputer.com/epages/11f99c66-cdc7-4b1c-bc96-fcf733526f28.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/11f99c66-cdc7-4b1c-bc96-fcf733526f28/Categories/TermsAndConditions
         
Bitte Rechnungsnummer angeben.
Nach Einbuchung in mein Kassensystem erhalten Sie die Rechnung mit Buchungsbeleg zugeschickt.  
Um Ihnen und Ihrer Firma in Zukunft unnötige Aufregung und auch Kosten zu ersparen, würde ich Sie bitten, mir zukünftige Anliegen zunächst über das „Kontaktformular“ auf https//duesti.de zuzusenden.
Dies ist eine abhörsichere Verbindung mit SSL-Zertifikat. Ich garantiere für den Schutz Ihrer persönlichen Daten.  

Mit freundlichem Gruß

Horst-Gerhard Düsterhöft
CEO, Firma DÜSTI‘s Computer-Shop
Diplomlehrer, Oberstudienrat im Ruhestand,
IT-Profi seit 1980, Rechtsvertreter der Familie,
der Firma und meiner Kunden.

Erläuterung zu Unterschriften auf Dokumenten:
Schriftstücke an Behörden und von Behörden und Gerichten werden von "Souveränen belebten Menschen" (natürlichen Personen) immer in der Mitte eines Schriftstückes unterschrieben.
LINKS:
unterschreiben nur Sklaven und Staatenlose, juristische Personen, Sachen, Gegenstände, Fiktionen, Avatare und Angestellte des Wirtschaftskonstruktes mit der Bezeichnung BRD 1.0 und BRD 2.0.
Autor: Hans-Jürgen Papier (ehemaliger Präsident des Bundesverfassungs-gerichts)



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