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Weihnachtsbotschaft an RA Thomas Köhler und Firma Wulfhard Peters

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Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Gesetz · 25 Dezember 2018
Liebe Angehörige und Freunde, werte Kunden von DÜSTI's Computer-Shop und Besucher meiner Homepage.
Vor einem Jahr am 1. Dezember 2017 erhielt die Firma DÜSTI's Computer-Shop vom Landgericht Magdeburg eine Einladung zu einer "Güteverhandlung" am 23.02.2018 durch eine richterin Miriam Soehring zugestellt. Recht sonderbar, denn ich hatte mein früheres Ladengeschäft, Gardelegener Str. 9 zum 31. Dezember 2017 fristlos gekündigt und die Übergabe zum 30. 12.2017 dem Vermieter Wulfhard Peters mitgeteilt.

Was war geschehen? Ich hatte am 10. Oktober 2017 dem Vermieter Wulfhard Peters ein Angebot unterbreitet, das Mietobjekt käuflich für 30.000,00€ zu erwerben, um schließlich notwendige Reparaturen an dem maroden Mietobjekt selbst durchführen zu können.


Dies war mein Angebot und jeder der lesen kann, wird feststellen, dass ich als CEO der Firma DÜSTIs Computer-Shop, triftige Gründe hatte, dem Vermieter Peters die "Pistole" auf die Brust zu setzen. Denn schließlich ging es um den guten Ruf des Unternehmens und auch die Sicherheit meines Firmeneigentums und um das Eigentums meiner Kunden, die ihren PC oder Laptop in mein Geschäft brachten.

In den mehr als 9 Jahren war es mir nicht möglich eine Versicherung gegen Einbruch und Vandalismus abzuschließen, denn der Versicherer, die meinem Fall die ÖSA (Vertreter Hanke in Oebisfelde) verlange von dem Mietobjekt bauliche Standards, die in der Verantwortung des Vermieters liegen. Diese konnte mir der Vermieter Firma Wulfhard Peters in den 9 Jahren und 9 Monaten meiner geschäftlichen Tätigkeit in Oebisfelde nicht herstellen.

Mehrfach hatte ich den Vermieter auf diese Missstände aufmerksam gemacht. Siehe nachfolgendes Schreiben.

Damals 2013 unterbreitete ich Ihm 3 Varianten. In der Folgezeit passierte erst einmal nichts. Ich erhielt keine Antwort. Endlich nach nochmaliger Mahnung und der Drohung einer Mietminderung reagierte der Herr Wulfhard Peters und lud mich zu sich in die Firma ein.   

Bei Ablehnung des Kaufangebots durch den Vermieter Wulfhard Peters, wäre der zweite Teil des Schreibens in Kraft getreten. Ich hätte mein Versprechen einhalten müssen, das Mietobjekt zum 31. Dezember 2017 zu räumen, und an den Vermieter zu zu übergeben.  

Ein Grund für eine Räumungsklage wäre erst eingetreten, wenn der Herr Wulfhard Peters das Angebot zum Kauf abgelehnt, und ich die Räumung des Mietobjekts zum 31.12.2017 nicht durchgeführt hätte.

Mein Schreiben wurde am 11.10.2017 abgeschickt, per Einschreiben an den Sohn des Vermieters, mit der Bitte, es an seinen Vater zu übergeben.
Eine Antwort erhielt ich weder von Herrn Uwe Peters, noch von Herrn Wulfhard Peters, noch von einem anderen Familienangehörigen.

Am 1. Dezember 2017 erhielt ich ein Einschreiben des Landgerichts Magdeburg, in dem mir eine Richterin Miriam Soehring mir mitteilte, ich solle zu einer "Güteverhandlung" am 23. Februar 2018, zwei Monate nach Räumung des Mietobjektes vor dem Landgericht Magdeburg erscheinigen um mich mit dem Vermieter in "Güte" zu einigen?

Völliger Schwachsinn denn nach Räumung des früheren Mietobjekts zum 31.12.2017, ist eine Räumungsklage hinfällig. Und worüber sollte ich mich mit dem Vermieter einigen? Er hatte ja mein Angebot zum Kauf des Mietobjekts abgelehnt!
 
Entweder die Richterin Miriam Soehring hatte das Schreiben des Klägers nicht gelesen oder die Richterin versucht Rechtsbeugung auszuführen.

Klageschrift am 01. Dezember 2017 von der Justizangestellten
Schulenburg im Auftrag der Richterin
Frau Miriam Soehring an mich zugestellt.
Versetzen Sie sich in meine Situation, dann würden Sie sicher zunächst einen Schreck bekommen und überlegen, ob sie eine "Rechtsschutzversicherung" haben oder ob Sie sich einen Rechtsanwalt leisten können, oder ob es in Oebisfelde überhaupt einen Rechtsanwalt gibt, der das Mandat annehmen würde.

Wenn Sie dann jedoch feststellen, dass der Einzige männliche Rechtsanwalt Herr Thomas Köhler ist, den Sie bereits vor 5 Jahren wegen Unfähigkeit aus Ihren Diensten entlassen haben, dann haben Sie ein noch ein größeres Problem.
Und wenn dann der Kläger, den der Rechtsanwalt Thomas Köhler vertritt, der Oebisfelder Bau-Unternehmer Wulfhard Peters ist, dann ist die Situation schon fast aussichtslos.

Nun ja, da bliebe dem Angeklagten, dem Unternehmer Horst-Gerhard Düsterhöft (Für seine ehemaligen Schüler, Freunde, und Kunden auch "DÜSTI"), ja noch die Oebisfelder Rechtsanwältin Frau Stefanie Wulf. Diese könnte ja nun auch die rechtlichen Interessen des CEO  Horst-Gerhard Düsterhöft übernehmen.

Aber wer sich nun ein wenig mit Recht und Gesetz auskennt, wie der Herr Düsterhöft, der wird feststellen, dass die Rechtsanwältin Frau Stefani Wulf nun in einem "Gewissenskonflikt" ist. Der Rechtsanwalt Thomas Köhler ist ja ein Berufskollege der Frau Stefanie Wulf und sie hat Ihr Büro im selben Ort, wie der Herr Rechtsanwalt Thomas Köhler.

Und der Vermieter, des Mietobjekts "Gardelegener Str. 9", in dem DÜSTI's Computer-Shop seit fast 10 Jahren sein Ladengeschäft hatte, gehört dem Unternehmer Wulfhard Peters.

In den 9 Jahren und 9 Monaten zahlte ich als Mieter stets pünktich meine Miete, insgesamt fast 55.000,00€, stets pünktlich und zuverlässig, obwohl im Mietobjekt erhebliche Mängel bestanden.

Was in der Folge passierte ist unglaublich und zeigt mir ein Mal mehr, dass dies einzig ein Rachefeldzug des Rechtsanwalts Thomas Köhler ist, der wissentlich und in voller Absicht darauf aus ist, der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft Schaden zuzufügen.

Um diese ganze verworre Situation zu entwirren, möchte ich heute, am 24. Dezember 2018 nochmals den gesamten Sachverhalt klarstellen. Einen Rechtsanwalt brauche ich nicht, so ist der obere Teil für mich zunächst uninteressant. Und wenn mich jemand vor Gericht anklagt, dann berufe ich mich auf

Artikel 103 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in dem es heißt : (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf auf rechtliches Gehör. (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Dazu kann ich feststellen, dass zu dem Zeitpunkt der Zustellung des Schreibens (Einladung zu einer Güteverhandlung am 23. Februar 2018) der Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg am 1. Dezember 2017 in meiner Firma und auch Privat, finanziell alles in Ordnung war.

Mein Schufa Score lag bei einem Score von 98,45% von theoretisch 100% und auch der BÜRGEL Index meiner Firma war zu dem Zeitpunkt mit 2,1 tadellos.

Stammt zwar aus dem Jahr 2018, aber enthält natürlich auch Einträge,
die zurück reichen bis in das Jahr 2008, falls vorhanden, versteht sich.

Aber da ist Nichts, dass müsste eigentlich auch eine Justizangestellte Schulenburg
und auch eine Richterin Soehring lesen können, Oder?
Kein Grund zu klagen, zumal Weihnachten und der Jahreswechsel 2017/2018 vor der Tür standen. Normalerweise bekommt man über ein Gericht ja die Klage zugestellt und hat Gelegenheit, darauf dann zu antworten. In diesem Fall lief das jedoch ganz anders. Hier waren es die Justizangestellte Schulenburg und die Richterin Miriam Soehring, die mir bereits den Termin einer Gerichtsverhandlung am 23. Februar 2018 mitteilten.

Und das Erste, was ich als Angeklagter lese, ich darf mich nicht ein Mal selbst dazu äußern und soll mir einen Rechtsanwalt suchen, der meine Interessen vertreten würde.
Und dann steht da noch in dem Schreiben des Landgerichts Magdeburg folgender Satz: "Der beklagten Partei wird angegeben, sich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Zulassung zu besorgen und auf eine Klage vom 9.11.2017, eingegangen am 13.11.2017, zu antworten?????"

Ist schon starker Tobak. Ich weiß noch nicht ein Mal wer der Kläger ist, warum er mich überhaupt anklagt und die Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg, teilt mir bereits einen Gerichtsprozess in der Zukunft mit, von dem ich nur weiß, dass es eine "Güteverhandlung" sein soll.  

Und es kommt ja noch schlimmer: Nicht der Kläger stellt mir die Klage zu, sondern die Richterin nötigt (Nötigung § 240) den Angeklagten, mich, dazu sich erst eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu suchen, und sie bedroht mich sogar, dass ich den "Gerichtsprozess verlieren würde" (Erpressung § 253), wenn ich keinen Rechtsanwalt fände, der meine rechtlichen Interessen in diesem unbekannten Rechtsstreit vertreten würde.  Werte Frau Richterin Miriam Soehring, hier mal eine kleiner Überblick der verschiedenen Rechtsgebiete. Ich hab so ca. 70 verschiedene Rechtsgebiete gefunden. Und um welchen Rechtsstreit ging es damals in Ihrem Schreiben vom 1. Dezember 2017? Bitte um Erklärung.

Und im übrigen hatte ich mich auch damals gefragt, warum ich mir einen Rechtsanwalt nehmen muss, für eine Schuld, die ich gar nicht begangen habe und von der ich damals eigentlich gar nicht wusste, dass ich sie auf mich geladen hatte. Es ist schon schlimm, wenn dann eine Richterin an einem Landgericht nicht einmal das Grundgesetz (GG) kennt, in dem es im Artikel 33 heißt: (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. (2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte." Somit habe ich zumindest das Recht, Sie Werte Frau Richterin Soehring zu fragen, welches Problem Sie mit mir haben? Sie laden einen unschuldignen Bürger zu Gericht und teilen mir nicht einmal mit, welches Verbrechen ich begangen haben soll.

Das was sie betreiben ist Rechtsbeugung. Haben Sie vielleicht etwas durcheinander gebracht, dass Sie selbst nicht mehr Wissen, ob Sie noch Richterin oder Rechtsvertreter des Anklägers sind? Das was die Richterin Miriam Soehring hier betreibt ist außerdem böswillige Verleumdung § 187 gegen die Firma, DÜSTI's Computer-Shop bzw. gegen die Privatperson Horst-Gerhard Düsterhöft.

Ja werte Leserinnen und Leser meines Artikels. Bis hier ist der ganze Fall schon so idiotisch, dass man fragen muss, ist da irgendwo eine versteckte Kamera installiert?

Es gibt jedoch noch eine ganz einfache plausible Erklärung dafür, dass das Landgericht Magdeburg mir solchen Unsinn zukommen lässt. Und das ist der Fakt, dass heutzutage wahrscheinlich die Richterinnen und Richter, gar keinen Bock haben, die Klageschriften durchzulesen. Ja und wer macht die Arbeit bei Gericht?

Klar die Justizangestellte Schulenburg. Die hat den leichtesten Job, indem sie ja einfach nur eine Unterschrift unter ein Blanko Formular setzen muss. Dann kommt es in den "Biberpost" Briefumschlag, um Kosten zu sparen. Und dann ab damit zum Angeklagten Horst-Gerhard Düsterhöft. Ob der überhaupt den Brief erhält oder nicht, spielt erst einmal keine Rolle. Ja und den Inhalt lesen, das muss die Justizangestellte Schulenburg auch nicht.

Ganz Dumm nur für die ganze Sippe, die mich damals angeklagt hatte, dass der Rechtsanwalt Thomas Köhler so bescheuert war und mein Kündigungsschreiben des Mietobjekts zum 31.12.2017 mit dazu gelegt hatte. Ja werter Leser, Sie können nun selbst an Hand des Inhalts erkennen, dass nicht der Herr Wulfhard Peters mir gekündigt hat, sondern die Firma Düsterhöft hat das Mietobjekt zum 31. Dezember 2017 fristlos gekündigt.



Ich hatte am 10. Oktober 2017 dem Vermieter Wulfhard Peters ein Angebot unterbreitet, das Mietobjekt käuflich für 30.000,00€ zu erwerben, um schließlich notwendige Reparaturen an dem maroden Mietobjekt selbst durchführen zu können.   
 
Dies ist eine Kopie meines Schreibens, die der Rechtsanwalt Thomas Köhler der Richterin Miriam Soehring zukommen ließ. Man muss nun kein Rechtsanwalt oder Richter sein, um zu lesen, was auf diesem Blatt aus der Klageschrift steht.  Bei Ablehnung meines Angebots zum Kauf, fristlose Kündigung mit Räumung zum 31. Dezember 2017.

Hallo,  Werte Frau Justizangestellte Schulenburg, haben Sie das auch gelesen? Nochmals, für Sie ganz einfach und zum Mitdenken: Rechts oben steht der Vermerk  "Anlage K6" . Das war der zugelassene Rechtsanwalt Thomas Köhler aus Oebisfelde. Der ist der Kläger und hat damit selbst bestätigt, dass der Herr Düsterhöft zum 31. Dezember 2017 das Objekt vollständig räumen wird.

Um dies festzustellen brauch ich wahrlich keinen Rechtsanwalt. Ich würde Sie eher vor Gericht fragen: "Welcher Idiot (persönliche Meinung)  hat den Termin für eine "Güteverhandlung" zum 23. Februr 2018, zwei Monate nach Räumung des Mietobjekts festgelegt?  

Waren Sie die Justizangestellte Schulenburg? War es die Richterin Miriam  Soehring? War es vielleicht der Hausmeister oder der Postbote? Ich verlange einen Namen, denn schließlich werde ich Ihnen die Rechnungen für meine Arbeit präsentieren. Dazu bin ich berechtigt und das wird ganz schön teuer, wenn man berücksichtigt, dass ich CEO einer Firma bin. Mein Stundenlohn für Beratung beträgt 150,00€!  

Nur so viel, es waren 4 Einschreiben mit ca. 50 Seiten, die ich an die Frau Richterin Miriam Soehring persönlich geschickt hatte. Bei der so unsinnigen "Güteverhandlung" am 23. Februar 2018 bestätigte mir die Richterin Soehring, dass sie nicht ein Schreiben von mir erhalten hatte. Werte Frau Schulenburg, ich glaube fast Sie müssen mit einer Schadenersatzklage wegen Unterschlagung § 246 StGB rechnen.

Fakt ist, der Herr Wulfhard Peters hatte Kenntnis vom Angebot der Firma Düsterhöft zum Kauf des Mietobjekts "Gardelegener Str. 9". Und bei einer Ablehnung des Kaufangebots stand dort klar und deutlich lesbar, dass das Mietobjekt bis zum 31. Dezember 2017 geräumt wird, einschließlich Übergabe des Mietobjekts. Und ich kann auch begründen, warum ich das Schreiben vom 10.10.2017 an den Sohn des Vermieters, den "Uwe Peters" geschickt hatte:

1. Er war zu dem Zeitpunkt der Inhaber der Firma "Peters Bau" Oebisfelde.

2. Er ist der Sohn des Herrn Wulfhard Peters und somit ein Familienangehöriger, der so vital sein sollte, mal in das Mietobjekt seines Vaters Gardelegener Str. 9 und das Geld des CEOs, Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft in Empfang zu nehmen.

3. Oder mich zumindest mal anzurufen und mir mitzuteilen, dass sein Vater Wulfhard Peters nicht kommen kann, weil er "Bettlägrig", oder vielleicht im Krankenhaus ist.

4. Dann könnte der Herr Uwe Peters jedoch das Schreiben der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft zur Tochter des Herrn Wulfhard Peters bringen. Die Frau Sandra Peters wohnt neben Ihren Eltern, hat dort sogar ein Büro und ist 300m vom Mietobjekt entfernt und sie hat mich sogar in einem Schreiben aus dem Jahr 2013 darüber informiert, dass sie mit der "Verwaltung des Gewerbemietobjekts" bauftragt wurde. Beweis: Nachfolgendes Schreiben.  

5. Ich hatte das Schreiben nicht an Herrn Wulfhard Peters geschickt, weil mir zu Ohren gekommen war, dass er zu dem Zeitpunkt bettlägrig war. Auch dies hat der Rechtsanwalt Thomas Köhler mir und der Richterin Miriam Soehring oder in dem Fall eher die Justizangestellte Schulenburg vom Landgericht Magdeburg bestätigt. .

Dann frage ich mich auch Ernsthaft:  Warum bewegt der "Winkeladvokat" (persönliche Meinung) Thomas Köhler nicht mal seinen faulen Arsch (persönliche Meinung), geht zum CEO der Firma DÜSTI's Computer-Shop, holt das Geld für seinen Mandanten ab und bringt es seinem Mandanten.

Er hat doch schon mehrmals in der Vergangenheit eine Klatsche von Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft bezogen. Und wenn man dann einen Rechtsstreit inszeniert, der sich über ein Jahr hinzieht, der so viel Zeit und Mehrarbeit, kostet, dann muss auch der Letzte mal anfragen, worum geht es nun eigentlich noch? Der Herr Düsterhöft hat sein Versprechen gehalten und ist aus dem Mietobjekt ausgezogen. Die Rückständige Miete wurde bezahlt. Die Abrechnung der Mietnebenkosten von 2017 hat der Herr Düsterhöft bis heute nicht erhalten.

Ja und die am 30.04.2008 gezahlte Mietkaution in Höhe von ca. 850,00€ hat der Herr Düsterhöft immer noch nicht zurück. Und wenn das alles ein Amtsgericht Haldensleben mit 4 Richtern nicht innerhalb eines Jahres gebacken bekommt, dem Herrn Düsterhöft Recht zu sprechen, dann kann man nur annehmen, dass das ganze Amtsgericht bzw. diverse in den Fall verwickelte Richterinnen und Richter Rechtsbeugung in großem Stil betreiben.

Das, was an diesem Gericht passiert  hat mit "Rechtsstaat" und Demokratie und Unabhängigkeit der Richter in der Urteilsfindung in keiner Weise zu tun. Und wenn dann auch noch Richter des Landesgerichts Magdeburg, des Amtsgerichts Ascherleben und des Oberlandesgerichts Naumburg darin verwickelt sind und die offensichtlichen Fehler vertuschen, dann ist dies ein Armutszeugnis für die Justiz in Sachsen-Anhalt oder zumindest an den benannten Gerichten.

Und wenn dies sogar ein Richter Siegmar Rundt bereits 1998 feststellte. Und sich bis heute nichts geändert hat, so ist dies bedenklich und ein Zeichen dafür, dass das Prinzip der Gewaltenteilung ausgehebelt wurde. Das Personen, die Recht sprechen sollten, ganz gemeine Verbrecher sind, die das Recht beugen. Ein Armutszeugnis für unsere bundesdeutsche Justiz.
ACHT BEISPIELE FÜR PARTEIVERRAT (?!) DURCH EIGENE RECHTSANWÄLTE – LIVE ERLEBT !!
Quelle: http://solarresearch.org/wp/2014/08/parteiverrat_durch_eigene_rechtsanwaelte/
Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen
der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen
und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.”

So ist der Angriff auf den Deutschen Staatsbürger Horst-Gerhard Düsterhöft, durch Rechtsanwälte, Richterinnen Richter, die Weigerung, das Mandat für den Herrn Düsterhöft zu übernehmen, die Mobbing und Bossing Aktionen der Justizangestellten Schulenburg, nichts anderes, als ein Versuch des "Rechtsstaates" und seiner Staatsdiener, die Person Horst-Gerhard Düsterhöft, seine Familie und sein Unternehmen in der öffentlichen Meinung herab zu würdigen, ihnen Straftaten anzudichten, sie zu Verleumden, zu nötigen, zu erpressen, die Familie zu überfallen, Ihnen Angst einzujagen, sämtliche private und geschäftliche Konten ohne Vollstreckungstitel zu pfänden, ihm Handschellen anzulegen und zu verhaften, und 3 Stunden zu foltern, obwohl er sich nur verbal zu Wehr setzte.

Und das alles, weil er das Justizsystem der Bundesrepublik Deutschland kritisierte und Fehler der Richter Petersen, Mersch, Soehring, Gebauer und wie sie alle heißen, der Öffentlichkeit mitteilte. Weil er den Nachweis erbrachte, dass unsere kapitalistische Gesellschaft von der "Ellenbogen-Gesellschaft" zu einer "Mobbing-Gesellschaft" mutiert, oder noch viel schlimmer, zu einer Gesellschaft, die man mit Fug und Recht als Unrechtssystem bzw. "Diktatur" bezeichnen könnte.

Ja, werte Damen und Herren Richterinnen und Richter, vom Landgericht Magdeburg und vom Amtsgericht Haldensleben/Wolmirstedt, jetzt könnt Ihr dazu mal Stellung beziehen. Erklärt Ihr den Bürgern mal das Prinzip der Gewaltenteilung. In dem vortehenden Youtube Video behauptet der Autor, dass es die Gewaltenteilung in der BRD nicht gibt.

Ist die Bundesrepublik Deutschland eine Diktatur? Bezieht bitte Stellung zu diesen Behauptungen! Ich würde Eure Meinungen auf meiner Internetseite veröffentlichen, wenn Ihr wollt.
  
Redet mal mit mir, denn schließlich habe ich auch Rechte und nicht nur Pflichten. Das Garantiert mir das Grundgesetz Artikel 33:
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Behandelt mich nicht, wie einen kleinen dummen Jungen, sondern mit Respekt entsprechend meines Alters und meiner Arbeit, meiner Leistungen, zum Wohle meiner Mitbürger in dieser Gesellschaft!  

Ja, und diese, meine Kündigung des Mietobjekts zum 31. Dezember 2018 wurde mir mit der Klageschrift der Miriam Soehring am 01. Dezember 2017 zugeschickt. Der Der Anwalt des Vermieters, der Herr  Thomas Köhler hat somit selbst den Termin der Räumung der Richterin Miriam Soehring zukommen lassen.

Das mit dem "Anwaltszwang" vor einem Landgericht Magdeburg ist somit für mich hinfällig. Denn nicht ich, als "Hobby-Rechtsanwalt" sondern der Herr Thomas Köhler hat die Frau Richterin Miriam Soehring über die Räumung des Mietobjekts zum 31. Dezember 2017 in Kenntnis gesetzt.

Wenn dann natürlich eine Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg keinen Bock hat, die Klageschrift des Herrn Rechtsanwalt Thomas Köhler mal durchzulesen, dann kann die natürlich nicht wissen, worum es in diesem Fall überhaupt geht.  Ihre Justizangestellte Schulenburg wird sich die Klageschrift des Herrn Thomas Köhler definitiv nicht durchgelesen haben. Und Frau Richterin Miriam Soehring, sie erinnern sich sicherlich daran. Ich fragte Sie, bei der unsinnigen "Güteverhandlung" am 23. Februar 2018, ob Sie die Klageschrift des Herrn RA Thomas Köhler durchgelesen haben.

Sie schauten nach unten, wie ein Schüler, der ertappt wurde, weil er bzw. sie die Hausaufgaben nicht gemacht hatte.  Als erfahrener Pädagoge und langjähriger Lehrer habe ich in dieser Situation, dem Schüler nicht vor der ganzen Klasse runter gemacht. Oder die 6 gegeben, oder wie damals an unserer Dorfschule in Riebau der Schülerin einen Schlag gegen den Kopf versetzt, wie der Lehrer Scheibe. Das Schlimmste: die geschlagene Schülerin war seine eigene Tochter und in der Klasse saßen auch Schüler der ersten und der dritten Klasse, und in der DDR war die Prügelstrafe bereits 1949 streng verboten. In der BRD erst 1973 oder auch erst später. Damals war ich in der 1. Klasse habe den Vorfall einer anderen Lehrerin und meiner Kindergärtnerin geschildert und schon war der Lehrer Scheibe weg vom Fenster.

Ich hätte hinterfragt, warum die Hausaufgaben nicht gemacht wurden, aber nicht vor der ganzen Klasse, sondern im Anschluss an die Stunde. Ich hätte dem Schüler sogar für eine gute logisch schlüssige oder auch lustige Ausrede die Chance gegeben, dieses Missgeschick auszubügeln. Wir machen alle Fehler, das liegt in der Natur der Menschen. Auch Richterinnen und Richter gehören zu der Art Homo Sapiens Sapiens. Es ist mutiger einen Fehler einzugestehen und zu handeln, anstatt einfach auf die Richtigkeit einer offensichtlich falschen Handlung zu bestehen.

Werte Frau Soehring, Werter Herr Petersen, Werter Herr Mersch, Werte Frau Gebauer. Jetzt lasse ich mal das Wörtchen "Richter" weg und siehe da, Sie sind Menschen, wie Du und ich.

Wir könnten das Weihnachtsfest mit unseren Liebsten vorbereiten. Ich könnte mein Versprechen wahr machen mit meinen vier Enkelkindern, Miriam, Julien, Sarah und Jonas nach Tropical Island zu fahren, als kleine Entschädigung für diesen ganzen Mist, den Eure Idioten vom Hauptzollamt Magdeburg  meinen Enkelkindern angetan haben.

Besonders Julien (11), der Opas Erbe antreten sollte und Jonas (4) dem Ihr gezeigt habt, wie böse Polizei Beamte sind, die in ein Haus einbrechen, dem Opa Handschellen anlegen, ihn 3 Stunden foltern, dann den Großeltern das Auto klauen, den Kindern das Spielzeug klauen, dem Opa seine 3 Charles Darwin Bände, der Oma die Geldbörse ausräumen und Ihren Schmuck stehlen, die defekte Taschenuhr seines Uropas wegnehmen und und und.

Das ist echt Pervers und ich kann es kaum in Worte fassen. Als Naturwissenschaftler, Chemiker, Autor, Blogger, Unternehmer, IT Fachmann, Diplomlehrer, Flugzeugtechniker, Programmierer, Landwirt, Padagoge, Rechtsvertreter und Mensch scheue ich mich nicht davor, dagegen vorzugehen. Ich schaue nicht weg, ich helfe, ich handle und ich kämpfe für unser Menschenrecht. Und wenn es das Letzte sein sollte, was ich auf dieser Welt tun werde. Das habe ich meinem Enkel Julien geschworen. Man nennt dies auch Zivilcourage.
  
Es hält mich nicht davon ab, die genannten Richterinnen und Richter wegen einer Rechtsbeugung § 339 im Amt zu verklagen. Wo ein Wille ist, da findet sich ein Weg, und ich habe Mitstreiter an meiner Seite.  Fortsetzung folgt.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html
§ 339
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Um den Überblick nicht zu verlieren, muss ich mich jedoch erst mal in dem Rechtsstreit Düsterhöft gegen Peters, Geschäftsnummer 17 C 384/18 mit dem Schuldner, dem Herrn Wilfried Peters beschäftigen und mit einer Richterin Gebauer, die genau wie damals Ihr Chef, der Herr Richter Reimo Andre Petersen damals 2006 mehr als ein Jahr brauchte, über Recht oder Unrecht zu entscheiden.  Und worum geht es? Um ein "Sparbuch", auf dass die von mir hinterlegte Mietkaution 2008 eingezahlt werden sollte. Warum um Gottes Willen verschiebt eine Richterin Gebauer nun noch die Gerichtsverhandlung auf den 22. Januar 2019???? Der Fall ist Eindeutig. Und das werde ich im Folgenden begründen!

Nach 2 Einbrüchen, 2012 und 2014 bei denen meiner Firma ein Gesamtschaden von 10.000,00€ entstand, war es für den guten Ruf meiner Firma nicht mehr tragbar, in diesem maroden Mietobjekt zu bleiben:
1. Der feine Herr Wulfhard Peters, seines Zeichens Inhaber einer Baufirma, schaffte es in 9 Jahren und 9 Monaten nicht ein beschädigtes Fenster und die beschädigte Eingangstür auswechseln zu lassen.

2. Trotz mehrmaliger mündlicher und schriftlicher Absprachen schaffte er es nicht, vier Fenster zu vergittern oder mit Rolladen auszustatten.

3. Er schaffte es nicht, das linke große Schaufenster durch bruchsicheres Verbundglas austauschen zu lassen.

4. Er schaffte es nicht, einmal die stark beschädigte Eingangstür zu reparieren.

5. Er schaffte es nicht, an der Eingangstür und den beiden Schaufenster Rolladen anbringen zu lassen.

6. Er schaffte es nicht, pünktlich, am 30.12.2017  um 16:00 Uhr zur Übergabe des Mietobjekts Gardelegener Str. 9 zu erscheinen.

7. Der Wulfhard Peters, sein "Rechtsvertreter" Thomas Köhler (Hatte ich vor 5 Jahren wegen Unfähigkeit gefeuert.) und seine Angehörigen Uwe Peters, Sandra Peters und seine Ehefrau schafften es nicht einmal vom 10.10.2017 bis zum 27.12.2017, mir auf mein Angebot mit einem "Ja" oder "Nein" zu antworten.

8. Und der Herr Wulfhard Peters schaffte es nicht in mehr als 12 Monaten die von meiner Firma am 30. April 2008 gezahlte Mietkaution zurück zu zahlen oder mir das Sparbuch auf das die Mietkaution angelegt wurde zu übergeben.

Das ist Krank. Und es strotzt vor Blödheit (persönliche Meinung), wenn nun eine Richterin Miriam Soehring mich zwei Monate nach Räumung des Mietobjekts, am 23. Februar 2018  zu einer so ganannten "Güteverhandlung" zum Landgericht Magdeburg lädt und die Frechheit besitzt, mir eine Schuld zuzusprechen, obwohl sie in Ihrem Urteil feststellt, dass ich das Mietobjekt am 30.12.2017 geräumt und die noch fälligen Mietschulden bereits Anfang Februar 2018 bezahlt hatte. Kein Scheiß!
  
Und obwohl ich als unschuldig Angeklagter anwesend war und sogar meine Ehefrau mitbrachte, war von der Sippe Wulfhard Peters nicht einer zu Gericht erschienen. Werte Frau Justizangestellte Schulenburg, stand da nicht in der Klageschrift, die ich am 1. Dezember 2017 erhielt, dass das  persönliches Erscheinen beider Parteien (Kläger und Angeklagter) vor Gericht Pflicht ist! Sonst gibt es ein "Versäumnisurteil"!

Und wenn der Kläger Wulfhard Peters oder die mit den Mietgeschäften 2013 beauftragte Frau Sandra Peters nicht zu der so genannten "Güteverhandlung" am 23. Februar 2013 erscheint?

Und wenn dann eine Richterin Miriam Soehring, die Klageschrift überhaupt nicht gelesen hatt und mir vorhält, ich hätte den Prozess verloren, weil ich am 1. Dezember 2017 das Mietobjekt nicht geräumt hatte, just an dem Tag, als ich erst das Schreiben von der Justizangestellten Schulenburg erhielt?

Bei allem Respekt werte Frau Richterin Miriam Soehring, das was Sie hier geleistet haben ist Rechtsbeugung in einer Form, für die ich Sie anklagen werde. Und noch was, ich habe viele Stunden Arbeitszeit in meine Webmastertätigkeit und in meine Verteidigung gesteckt. Mein Stundenlohn als Chef einer Firma beträgt 150,00€. Nehmen wir nur mal die unterste Grenze, das sind 7 Tage zu 12 Stunden.

Macht 12.600,00€, die ich Ihnen Frau Miriam Soehring in Rechnung stelle. Dazu kommen die Fahrkosten meiner Ehefrau, als mein Rechtsbeistand und Zeuge und von mir zu Ihrer schwachsinnigen "Güteverhandlung" am 23. Februar .2018, in Höhe von 100,00€. Der Arbeitsausfall von 12 Stunden für meine Ehefrau und mich, macht nochmals 1800,00€. Endbetrag inkl. 19% MwST ist somit: 14.500,00€. Meine Ust.-Id ist: DE259981190. Betriebsnummer: 18683812.

Die Rechnungsnummer ist 050/2018. Ich bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages, ohne Abzug bis zum 24. Dezember 2018 auf das Girokonto: Horst-Gerhard Düsterhöft IBAN: DE......42 BIC: INGDDEFFXXX.
Eine Mahnung wird es nicht geben. Der gerichtliche Mahnbescheid wird umgehend beantragt.

Und nun die Preisfrage, wer wird von der Richterin Soehring "Schuldig" gesprochen? Klar, der CEO der Firma DÜSTI's Computer-Shop Oebisfelde, der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft, weil er es wagte, seine rechtlichen Interessen selbst zu vertreten. Und das Schlimmste, der Herr Düsterhöft hat sogar das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 93, Artikel 20 Absatz 4, 33, 38, 101,103 und 104 auf seiner Seite. Und dazu auch noch die Unschuldsvermutung der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 6 Absatz 2!

Zitat: "Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Sie endet nicht bereits mit einer Verurteilung eines Angeklagten, sondern erst mit der Rechtskraft dieser Verurteilung."

Das was hier von Richtern des Amtsgerichts Haldensleben/Wolmirstedt praktiziert wird, hat mir Recht nichts zu tun. Es ist stets der gleiche Stil, wie ihn damals im Mai 2006, der Jugendrichter Haimo Andre Petersen praktizierte. Ein Staatsanwalt "Fröhlich" (wahrscheinlich CDU) von der Staatsanwaltschaft Magdeburg, hatte einen Tip seinem Kollegen, dem Oberregierungsrat Kölsch (CDU) aus dem Kultusministerium Magdeburg erhalten, dem Lehrer Düsterhöft eine Straftat anzuhängen.

So stellte er Strafantrag für eine Klage vor dem Amtsgericht Haldensleben. Der Lehrer Düsterhöft, 25 Jahre im Schuldienst wurde angeklagt, von Anfang Mai 2005 bis Ende  Juni 2005 Kinder einer 6 Klasse an einer staatlichen Schule der BRD verrügelt zu haben. Und weder die Polizei in Weferlingen, der Schulleiter Jungenitz (CDU), die Dezernentin Leabe (CDU), der Kultusminister Willems (CDU), die Staatsanwalt Fröhlich (CDU) und sonst wer im Landesverwaltungsamt Magdeburg hatte etwas davon mitbekommen.

Nach dieser angeblichen Massenprügelei 2005 des Lehrers Düsterhöft wurde ich befördert und von der Sekundarschule Walbeck an das Gymnasium nach Haldensleben abgeordnet. Dann entdeckte ich dort den nächsten Chemie Skandal und hast du nicht gesehen, meldete sich die Staatsanwaltschaft in Magdeburg im November 2005 und klagte mich an.

Warum aber vor dem Amtsgericht Haldensleben? Schwere Körperverletzung von Schutz befohlenen Kindern und dann noch mitteils eines "...gefährlichen Werkzeugs..."? Da hätte ich doch wenigstens eine Verhandlung vor dem Landgericht Magdeburg bekommen müssen. Denn mein Rechtsanwalt Thomas Köhler faselte damals etwas von einem Streitwert in Höhe von 20.000,00€, wenn ich den Prozess verlieren sollte.  Steckte der damals schon mit dieser Sippe im Amtsgericht Haldensleben unter einer Decke?

Wie formulierte es der Richter Siegmar Rundt?
Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen
der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen
und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.”

Der Richter Reimo Andre Petersen (Damals Jugendrichter, heute Direktor am Amtsgericht Haldensleben), Akademiker, wie ich auch, hatte ein halbes Jahr Zeit zu überlegen, ob dieser Unsinn vor seinem Gericht verhandelt werden sollte. Das mit der Augenbinde nahm der Richter Petersen wohl zu wörtlich, als er das Schreiben des Staatsanwalt Fröhlich las. Ist ja haar genau so auch bei Richterin Miriam Soehring und auch bei dem Richter Robert Mersch. Nochmals werte Richterinnen und Richter, die Augenbinde der Justitia steht nicht für Blindheit, sondern für Unabhängigkeit bei der Urteilsfindung.

Wenn ich etwas in diesem Staat zu sagen hätte, würde ich die Richterinnen und Richter dazu verpflichten, bei einer Verhandlung eine VR-Brillen Virtual-Reality-Brille zu tragen. In die kann man ja dann die Klageschrift einspielen und natürlich auch die Aussagen des Angeklagten und des Klägers aufnehmen. In Echtzeit bitte und komplett nicht nur auf ein prähistorisches Aufzeichnungsgerät, wie es der Rechtsanwalt Köhler und die Richterin Soehring benutzten.

Es war ganz lustig damals 2006 als der Ankläger, ein Staatsanwalt Fröhlich, brav seinen Text vorlas, dem Ihm sein Parteifreund der Oberregierungsrat Kölsch (Rechtsvertreter des Kultusministeriums Magdeburg) zugesteckt hatte. Meinen Vornamen hatten sie diesmal richtig geschrieben "Horst-Gerhard" mit Bindestricht, dies steht so in meinem gelben "Staatsandehörigkeitsausweis" aber der Nachname war diesmal falsch: Ich heiße nicht "Düsterhoff"  sondern "Düsterhöft".

Jedenfalls hatte der Typ keine Peilung, worum es eigentlich geht. Normaler Weise hat der Arbeitgeber, das Kultusministerium Magdeburg in meinem Fall eine "Fürsorge und Aufsichtspflicht" gegenüber seinen Angestellten.
Das heißt, er stellt die besten und teuersten Anwälte, um den Diplomlehrer und Oberstudienrat Horst-Gerhard Düsterhöft rauszuboxen. Denn wo kommen wir hin, wenn Kinder es schaffen, einen Beamten aus dem Schuldienst zu verbannen, indem sie abenteuerliche Geschichten erzählen.

Drei Prozesstage hatte diese Bande (Persönliche Meinung) geplant, um Gründe für eine fristlose Kündigung aus dem Schuldienst Sachsen Anhalts zu konstruieren. Und das nach 25 Jahren Schuldienst in einem sozialistischen und einem kapitalistischen Schulsystem.

Ja, Ihr Schwachköpfe (persönliche Meinung)  von Rechtsanwälten (Thomas Köhler), Richtern des Landgericht Magdeburg (Miriam Soehring)  und des Amtsgerichts Haldensleben (Richter Reimo Andre Petersen, Richter Mersch, Richterin Gebauer, Richterin Schnittger usw.) und insbesondere die Justizangestellte Schulenburg (Landgericht Magdeburg). Und wenn wir schon mal dabei sind, kann ich gleich noch die Damen und Herren vom Hauptzollamt Magdeburg (Frau Dorothee Deutschen, Herr B. ohne Vornamen, Frau Kathleen Greie, Herrn Maik Hansmann) nennen.

In unserem Bundesland Sachsen-Anhalt ist es üblich, dass Behörden sich nicht scheuen einfach ein Geschäftskonto eines Unternehmens zu sperren. So geschehen bei der Volksbank eG am 09.09.2017. Ja, richtig,  das war der Tag, an dem der Ärger mit dem Wulfhard Peters begann!

Mein früheres Postbank Geschäftskonto hatte ja der Herr Frank Strauß Ende Juli 2016 still und heimlich löschen lassen, nachdem er mitbekam, dass seine "Rechenkünstler" in der Pfändungsabteilung aus Versehen gleich zwei falsche Konten gesperrt hatten, nämlich das Girokonto meiner Ehefrau Viola und das Geschäftskonto von DÜSTI's Computer-Shop, eines Mittelständischen Unternehmens, das zu der Zeit bereits 8 Jahre existierte und von einem Frührentner geleitet wurde.

Wie bescheuert muss man sein, wenn dann den Mitarbeitern dieser Postbank nicht aufgefallen ist, dass die Frau Viola Düsterhöft auf Ihrem privaten Konto einen Dispo von 10.000,00€ hatte. Und, sie war in der Tat zahlendes Mitglied der Firma DAK.

Ja, und die Firma DÜSTI's Computer-Shop hatte ein Geschäftskonto bei der Postbank, ebenfalls mit einem Dispo von 10.000,00€. Zusammen also 20.000,00€ Überziehungskredit mit Wucherzinsen zwischen 15% und 25%!

Bitte nennt mir eine Firma in Deutschland, die 17.000,00€ Schulden, mit Datum 2009 hat, die einen Dispo von 10.000,00€ von ihrer Bank bekommt, die einen Schufa Score von 98,6% und einen Bürgel Index von 2,1 hat???? Und wenn dann dies nicht einmal dem Herrn Frank Strauß, einem Vorstandsvorsitzenden der Postbank zu Denken gibt, dann frag ich mich: Wie sind solche Leute in diese Positionen gekommen? Aber halt, dann kommen wir ja wieder zu dem Nepotismus (Vettern- und Cousinenwirtschaft) in Deutschland.

Machen wir mal einen Sprung zurück in das Jahr 2016: Acht Jahre lief alles mit dem Finanzamt Haldensleben tadellos. Bis Anfang September 2016 hatte ich mit den Damen und Herren keine Probleme. Mit Datum 8. November 2013 erhielt ich die Bestätigung, dass die Steuerbeträge auf mein Postbank Geschäftskonto (IBAN: DE66860100900109908901) zugebucht bzw. von diesem abgebucht werden. Beweis: Siehe Beleg nachfolgend.

Dann kam die Sperre meines Postbank Geschäftskontos am 23. Mai 2016, veranlasst durch eine Mitarbeiterin auf der untersten Ebene des Hauptzollamts Magdeburg, der Frau Greie. Im Juni 2016 beantragte ich problemlos mein neues Geschäftskonto bei der Volksbank eG (früher Helmstedt). Meine Firma lief einen Monat über mein Prisma Kassensystem perfekt. Und einen Privatkredit von 5000,00€ mit 4% Zinsen gab mir eine Kundin.

Der Verkauf stockte und die Gläubiger mussten bezahlt werden. So erhielt ich erstmals in den 8 Jahren meiner Selbstständigkeit vom Finanzamt Haldensleben für das 2. Quartal 2016 eine Vorsteuererstattung von ca. 1000,00€. Ich informierte das Finanzamt telefonisch über die Probleme mit der Sperre unserer Konten. Ich bat auch darum sich über meine betriebliche Websiten über die aktiellen Ereignisse zu informieren. Das macht man heute so, denn schließlich müssen auch Beamte im Finanzamt lernen, dass fast alles über Computer läuft. Da ich auch meine Steuererklärung selbst erledige, war es ein Problem für mich, die Zu- und Rückbuchungen und die Mahnbeträge die mir die Postbank beschehrt hatte steuerlich zuzuordnen.

Meinen Mitarbeiter Herrn S. konnte ich nicht bezahlen und musste Ihm betriebsbedingt kündigen. Und ich musste schließlich auch noch arbeiten, um die monatlichen Betriebskosten von ca. 1500,00€ für das Mietobjekt zu verdienen. In dieser schweren Zeit hatte ich einen einzigen Helfer, ein Kind, meinen Enkel Julien (8 Jahre). Er verbrachte seine Sommerferien 2016 in Opas Geschäft und hatte alles mitbekommen, was diese Typen von der DAK Krankheit, der Postbank und dem Hauptzollamt Magdeburg, seinem Opa angetan hatten. Seine Anwesenheit und mein Versprechen, Ihm irgendwann mal mein Unternehmen zu vererben, gab mir die Kraft, auch diese schwere Zeit zu überstehen. Und wenn wir mal abschalten wollten hingen wir ein Schild an die Tür: "Geschlossen" und fuhren wir ins Badeland oder sonst wo hin.

Meine Beschwerden bei Haseloff und Co und bei den Medien, Volksstimme, Altmarkzeitung, Radio SAW, ARD und ZDF wurden nicht gehört. Sind eben dem Staat verpflichtet und würden definitiv dem Bürgern nicht helfen. Als Webmaster hatte ich jedoch eine Waffe, um die Schandtaten der Mobber an die Öffentlichkeit zu bringen.

Ich brauchte kein Youtube und kein Facebook oder sonst was. Die Nutzer dieser Social Media, waren auch geistig überfordert mit meinen Beiträgen. Auch manch einer hatte Angst vor Repressalien, und wunderte sich, wie respektlos ich mit Autoritäten umging.

Strafanzeige gegen eine Beamte des Hauptzollamts. Dem Vorstandsvorsitzenden der Firma DAK und der Firma Postbank Wirtschaftssabotage und Sippenhaft bzw. Nazi Methoden vorzuwerfen, das war mutig, aber auch riskant, denn schließlich ging es auch gegen das System. Man konnte mich weder den Terroristen, noch den Rechten noch der AfD noch der extremen Linken, noch der Reichsbürgerbewegung noch den Umweltaktivisten zuordnen.

Nur zu Eurer Information, ich bin "Parteimitglied und sogar Abgeordneter der NDPD seit 1987". Ja, was ist denn das? Meinung sind erwünscht.

Der aufmerksame Leser meiner Beiträge konnte jedoch erkennen, dass ein wenig Spaß und Ironie und auch wissenswertes mit dabei war. Und auch wenn nur ganz wenige Leser meine Beiträge kommentierten, weiß ich doch, sie wurden zur Kenntnis genommen, auch von einigen Damen und Herren vom Finanzamt Haldensleben. Sie bekamen mit, dass die illegale Kontenpfändung am 23. August 2018 aufgehoben wurde. Nur die Chefin des Hauptzollamts Magdeburg die Frau Dorothee Deutschen und der Hansmann hatte keinen Bock darauf, die Sperre der Konten aufzuheben.

Mein Postbank-Geschäftskonto wurde bereits Anfang August 2016 ausgekehrt und geschlossen. Das  Postbank Girokonto meiner Ehefrau hätte die Frau Deutschen im September 2016 wieder frei geben können, sie tat es nicht, trotz mehrmaliger Hinweise meinerseits als Rechtsvertreter meiner Ehefrau.

Ja und wenn der Schuldner nicht hören will, so muss er es fühlen und gegen die Frau Deutschen gab es einen gerichtlichen Mahnbescheid. Der Herr Frank Strauß wollte das Konto meiner Ehefrau auch nicht frei geben obwohl ich ihm mitteilte, dass ich die Daten für die Steuer brauche.

Ja und dann überwies ein Beamter vom Finanzamt Haldensleben am 29.08.2018 die Vorsteuer meiner Firma für das 2. Quartal auf das gesperrte Postbank-Konto meiner Ehefrau: Konto 715414207. Und am 22.09.2016 wurde dann das Postbank Konto ausgekehrt und das Geld meiner Ehefrau und meiner Firma wurde uns gestohlen.

Nur kurze Zeit später kam das Finanzamt Haldensleben mit Steuer Forderungen für das 3. und 4. Quartal 2016. Ich hielt Herrn Berner und die Frau Petzold  an, sich mit Frau Dorothee Deutschen in Verbindung zu setzen und die Sache zu klären. Schließlich war die Kontensperre aufgehoben. Der Herr B. fing an Drohungen auszusprechen, mein neues Geschäftskonto bei der Volksbank eG zu sperren.

Ich legte Widerspruch ein, denn schließlich hatte man uns 2.000,00€ gestohlen.
Dann klagte noch mein ehemaliger Mitarbeiter gegen mich, dem ich eigentlich meine Firma übergeben wollte. Sein Rechtsanwalt Thomas Köhler witterte Morgenluft, mich zu verklagen und um mir zu zeigen, dass er der bessere "Rechtsanwalt" sei. In dieser Klage wollte der Herr S. den "Arbeitgeberanteil" seines Lohnes, der der Knappschaft bzw. der Krankenkasse zustehen würde als Lohnnachzahlung einklagen.

Nur Herr S. war als Hartz4 Empfänger bereits ab 15. April 2015 wieder über die Arbeitsagentur Haldensleben krankenversichert.
Und ich verdiente monatlich nicht einmal 200,00€ und davon musste ich ja auch noch meine eigenen Krankenkassenbeiträge bezahlen, nämlich 260,00€ im Monat. Normaler Weise hätte es hier eine einfache Lösung gegeben. Bei einem so geringen Einkommen eines Selbstständigen, hätte ich bei meiner Ehefrau Familienversichert sein können. Herr S. würde über das Jobcenter Krankenversichert sein. Oder er müsste sich einen anderen Job suchen, was ich Ihm unzählige Male mitteilte.

Ich bot ihm auch an, als mein Partner in einem Geschäft zu arbeiten. Dann jedoch nicht 14 Stunden in der Woche, sondern 14 Stunden am Tag und das 5 Tage in der Woche. Auch dies lehnte er ab, obwohl ich Ihm nach 2 Jahren meine Firma übergeben wollte. Er wäre somit heute der CEO von DÜSTI's Computer-Shop. Herr Thomas Köhler schürte auch diesen Konflikt und hatte jedoch nicht damit gerechnet, dass ich meinen Freund, einen Rechtsanwalt zu der Verhandlung im Februar 2017 mitgebrachte hatte.

Den Prozess gegen den Herrn Thomas Köhler hatte ich zwar gewonnen, aber das nächste Unheil kam. Herr B. vom Finanzamt Haldensleben drohten mir mit Sperre meines neuen Geschäftskontos bei der Volksbank eG. Die AOK Sachsen-Anhalt wehrte sich permanent dagegen, dass ich bei meiner Ehefrau eine Familienversicherung abschließen konnte.

Im Juli 2017 und August 2018 hatte ich nochmals mit dem Finanzamt Haldensleben einen Disput. Ich legte Widerspruch gegen die Forderung ein und verwies darauf, dass beide Behörden, Finanzamt Haldensleben und Hauptzollamt Magdeburg uns Geld schulden würden.

Ja und dann sperrte am 9. September 2017 wieder einmal ein Beamter des Finanzamtes Haldensleben, das Geschäftskonto von DÜSTI's Computer-Shop bei der Volksbank eG. Wenn man so will Wirtschaftssabotage im Bundesland Sachsen-Anhalt durch "Staatsdiener" der Landesregierung Haseloff (CDU) und des Innenminister Stahlknecht (CDU).

Die Sperre meines Geschäftskontos im September 2017 bei der Volksbank eG löste eine Kettenreaktion aus. Meine Firma wurde um ca. 5.000,00€ erleichtert und am 12.10.2017 "ausgekehrt".

Meine Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden der Volksbank eG wegen Unterschlagung öffentlicher und Firmen Gelder, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg  abgeschmettert. Meine Rechnung wird in Kürze dem Herrn Berner zugestellt.

Normaler Weise hätte ich Insolvenz anmelden müssen, aber meine Ehefrau lieh mir einen Betrag von 5000,00€.  Ich richtete ein neues privates Girokonto bei der Kreissparkasse Börde ein und konnte meine Gläubiger bezahlen. Meine Kunden zahlten in Bar. Während ich den rechtsstreit mit der Volksbank eG führte, hatte ich nicht mitbekommen, dass auch die fällige Mietzahlung für September und Oktober vom Finanzamt Haldensleben eingezogen wurde.

Für den Fall eines Mietausfalls durch Krankheit oder andere Gründe, die ich nicht zu verantworten habe, hatte der Vermieter Wulfhard Peters von meiner Firma bereits am 30. April 2008 zwei Monatsmieten im Voraus als Kaution gemäß § 550b BGB erhalten. Dieses Kaution diente "zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis...". Einer fristlosen Kündigung des Mietobjektes wäre so der Boden entzogen.

Nun ging es mir auch um die Frage, sollte ich das Mietobjekt des Herrn Wulfhard Peters kaufen oder doch nach 9 Jahren und 9 Monaten die "Reisleine" ziehen und dem Vermieter fristlos kündigen, weil er nicht geschafft hatte, die beanstandeten Mängel aus den Einbrüchen 2012 und 2014 zu beheben.

Und ich unterbreitete dem Herrn Wulfhard Peters mit Einschreiben vom 10.10.2017 das Angebot das Ladengeschäft für 30.000,00€ zu kaufen. Und bei Absage gäbe es die fristlose Kündigung durch den Mieter (Firma Düsterhöft) zum 31. Dezember 2017! Eigentlich hatte ich ein gutes Gewissen, denn für den Zahlungsausfall konnte ich nichs. Und schließlich hatte ich für den Fall einer Erkrankung oder unvorhersehbarer Ereignisse dem Vermieter Wulfhard Peteters eine Mietkaution von zwei Monatsmieten Anfang Mai 2008 gezahlt.

Da Herr Wulfhard Peters ernsthaft erkrankt war, lud ich seinen Sohn Herrn Uwe Peters ein in mein Geschäft zu kommen, die fälligen Mietzahlungen abzuholen und mit mir die weiteren Formalitäten zu besprechen.  

Von der Familie Wulfhard Peters erschien niemand in dem Mietobjekt. Dafür erhielt ich Post von einem Winkeladvokaten Thomas Köhler, der mir drohte und mir das Ultimatom stellte das Gewerbemietobjekt in 10 Tagen zu Räumen.

Völliger Unsinn und ein Zeichen dafür, dass dieser Typ keinen blassen Schimmer von den Abläufen einer "Räumungsklage" hat.
Damit der Vermieter eine Räumungsklage einreichen kann muss er erst einmal:
1. Dem dem Mieter ein wirksames Kündigungsschreiben zustellen, per Einschreiben mit Rückschein oder persönlicher Übergabe mit unabhängigem Zeugen.. Ich bestreite, dass ich ein derartiges Schreiben vom Vermieter Wulfhard Peters erhalten habe.

2. Die Kündigung muss schriftlich verfasst werden, und nachvollziehbare Gründe aufführen. Ich bestreite, dass ich ein derartiges Schreiben vom Vermieter Wulfhard Peters erhalten habe, in dem er die Gründe entsprechend Bürgerlichem Gesetzbuch (§543 BGB) aufgeführt hat.
Gründe für außerordentliche Kündigung:

3. Der Vermieter Peters hat dem Mieter Düsterhöft keine nachvollziehbaren Gründe mitgeteilt. Und hätte er es getan, hätte der Vermieter Peters dem Mieter Düsterhöft eine Frist geben müssen, bis zu der Mangel abzustellen ist. Ich bestreite, dass mir der Vermieter einen Termin mitgeteilt hat, den Mangel zu beheben, das heißt den Zahlungsrückstand auszugleichen.

4. Ein Zahlungsverzug des Mieters Düsterhöft ist als Grund unzulässig, denn der Mieter Düsterhöft hat zur Sicherung von Zahlungsausfällen dem Vermieter Peters eine Mietkaution von zwei Monatsmieten mit Datum 30. April 2008 hinterlegt.
5. Mit Einschreiben vom 8. April 2018 an den Vermieter Peters verlangte ich den Nachweis vom Vermieter Wulfhard Peters, dass dieser das Geld auf ein Treuhandkonto der Sparkasse angeleg hatte. Diesen Nachweis konnte er mir nicht erbringen. Damit macht er sich
§ 551
Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Mieter haben jederzeit das Recht, sich vom Vermieter die Anlage auf einem Treuhandkonto nachweisen zu lassen.

Diesen Nachweis konnte oder wollte mir der Vermieter Wulfhard Peters in den 10 Jahren des Mietverhältnisses nicht erbringen. Somit erhielt ich keine Kontoauszüge für die jährlichen Zinsberechnungen. Und das für die Richterin Gebauer interessante ist, dass es einen Mietkautionsrechner auf https://www.prinz.law/kautions-zins/ gibt, danach ist die Mietkaution der Firma Düsterhöft von 730,00€ mit heutigem Datum 07.12.2018 auf 808,00€ angewachsen! Nur so viel, der gerichtliche Mahnbescheid ist ebenfalls in Arbeit und da kommen ja noch meine Rechtsanwaltskosten, Betriebsausgaben, Arbeits- und Materialkosten seit dem 10.10.2017 hinzu.

Ja Herr Wulfhard Peters, das wird ganz schön teuer werden, zumal mein Stundenlohn als CEO meiner Firma bei 150,00€ liegt. Rechnung folgt in Kürze.  
Nun lief das doch in diesem Mietstreit etwas anders. Nicht der Vermieter Wulfhard Peters kündigte das Mietverhältnis, sondern den Mieter Horst-Gerhard Düsterhöft und zwar fristlos zum 31.12.2017.

Die Gründe, die der Mieter hatte sind nachvollziehbar und schwerwiegend. Dies werde ich notfalls durch einen Gutachter bestätigen lassen. Die Rechnung zahlt natürlich der Vermieter Peters. Ja und alles Andere ist ja bereits bekannt. Eine Räumungsklage durch den Vermieter Wulfhard Peters habe ich nicht erhalten. Falls er doch der Meinung ist, bitte ich um den Nachweis. Hätte ich sie erhalten, hätte ich die Möglichkeit gehabt, zu widersprechen.

Fehlanzeige. Stattdessen erhielt ich von der Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg am 1.12.2017 eine Einladung zur "Güteverhandlung" für den 23.02.208. Völliger Unsinn, denn das Mietobjekt wurde bis zum 30.12.2017 vollständig geräumt, gereinigt und gegen 20:00Uhr persönlich an den Vermieter Wulfhard Peters in Anwesenheit von 3 Zeugen übergeben. Diese werde ich zur Verhandlung am 22.01.2019 laden lassen.

Und die die Frau Miriam Soehring sollte sich den Termin auch vormerken, denn auch sie wird als Zeugin geladen. Und Herr Uwe Peters und Sandra Peters sollten sich den Termin in Ihrem Kalender rot anstreichen. Bin ich mal gespannt, ob die Richterin Gebauer diesmal gut vorbereitet ist. Denn ich habe in meiner Klageschrift auch ein paar Fangfragen eingebaut, mit denen ich feststellen kann, ob sie meine Klageschrift gelesen hat.

Und, werte Damen und Herren, diesmal werden mich einige Kunden, Freunde und die Presse begleiten. Ach da war ja noch das Unternehmerfrühstück am 17.November 2017 und an diesem Tag war auch Herr Uwe Peters anwesend. Er saß neben mir und wollte nicht die Mietzahlung annehmen. Dies können Herr Allecke und Herr Schorlemmer vor Gericht bestätigen.

Und der Herr Schorlemmer sollte ja auch den Herrn Uwe Dietz und den Bürgermeister Kraul darüber informieren, dass der Unternehmer Wulfhard Peters oder besser, der Winkeladvokat Thomas Köhler mich aus dem Mietobjekt Gardelegener Str. 9 herausmobben will.

Und wenn wir schon mal dabei sind, könnte auch die Rechtsanwältin Stefanie Wulff als Zeugin befragt werden, warum sie auf Bitte des Herrn Düsterhöft, ihn zur Verhandlung am 23.02.2018 zu begleiten, dankend ablehnte.

Und die unterlassene Hilfeleistung bei dem bewaffneten Überfall am 11.09.2018 werden wir auch zur Sprache bringen. Das wird sicher eine interessante Gerichtsverhandlung, zumal ich auch einen Überraschungsgast mitbringen werde, einen Fachanwalt für Mietrecht, versprochen.

Ja, was hier in den letzten drei Jahren in Sachsen-Anhalt so abgegangen ist ist Stoff für eine spannende Geschichte. Für mich als Akademiker ist es nicht nachvollziehbar, wie diese Leute, die ich in meinem Beitrag nannte, an die Macht kamen. Die verdienen einen Haufen Kohle für Nichts Tun. Die können ja nicht einmal Ihren vollständigen Namen schreiben. Und eine Unterschrift unter ein Dokument setzen, dass können die auch nicht. Ja und bei der Frau Dorothee Deutschen (CDU) glaube ich fast, die ist immer noch in Saarbrücken. Nicht eine Antwort habe ich von Ihr erhalten, obwohl ich darum bat. Das ist ja um Längen schlimmer als in  der DDR.

Hallo, Ihr Politiker, Staatsdiener der Landesregierung der Herrn Reiner Haseloff (CDU), wisst Ihr eigentlich, woher das Geld kommt, mit dem man Eure Gehälter, Eure Krankenversicherung und Eure Pensionen bezahlt? Richtig, das sind wir fleißigen Bürger, Arbeiter, Handwerker, Gewerbetreibende und in meinem Fall sogar Rentner. Ich bin seit 1. März 2018 Rentner und müsste mir den ganzen Mist mit Euch Idioten nicht mehr antun.

Ich führe mein Gewerbe weiter, weil es mir Spaß macht und weil ich mich jeden Tag weiter bilde, um nicht zu verblöden, wie Ihr.

Euer Psychoterror mit Schikane, Verleumdung, Freiheitsberaubung, Demütigung, Unterstellung verletzt nicht nur die Menschenwürde sondern ist Psychoterror und strafbare Körperverletzung. Insofern kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass der bewaffnete Raubüberfall auf meine Familie, meinen kleinen Enkel Jonas (4 Jahre), auf meine Firma und auf meine Person nichts anderes war, als ein Anschlag von "Beamten-Terroristen" (persönliche Meinung) des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, die dazu diente, mich zu provozieren und zu einer strafbaren Handlung zu bewegen.
Ein normal denkender Mensch wäre niemals auf die Idee gekomen, mit 8 schwer bewaffneten Beamten ein Rentnerehepaar und ein Kleinkind zu überfallen. Man muss weder Rechter noch Linker noch AfD oder parteilos sein. Dass was hier in Sachsen-Anhalt abgeht, sind Vorstufen einer Diktatur. Es ist der verzweifelte Versuch, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auszuhebeln. Dazu werde ich es nicht kommen lassen. Und ich habe als Webmaster, Blogger, Autor diverser Internetpräsentationen und als CEO einer Firma die Möglichkeiten und Mittel dageben vorzugehen.
Ich bitte um Hilfe und Unterstützung. Vielen Dank für Eure Mithilfe, mich in diesem Kampf zu unterstützen.



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